Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess
07.03.2013 um 20:11Jetzt fehlt ja nur noch das einer schreibt WS und ihr Mann haben sich gegenseitig umgebracht und deswegen wurde keine DNA gefunden ;-)
Hierfür muss der Richter alle für und gegen eine Tatsachenbehauptung sprechenden Gesichtspunkte in Relation zum erforderlichen Beweismaß setzen. Dabei bleibt er an die Gesetze der Denklogik und an die auf Erfahrung gegründete Wahrscheinlichkeit gebunden. Als Beweismaß darf jedoch nicht der naturwissenschaftlich sichere Nachweis verlangt werden, sondern der Richter muss sich mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit zufriedengeben, der letzte (theoretische) Zweifel nicht ausschließt, ihnen aber praktisch Schweigen gebietethört sich für mich so an, als würden deine 99,999999999% wahrscheinlichkeit für eine verurteilung reichen?
genau so siehts ausarmleuchter schrieb:Hierfür muss der Richter alle für und gegen eine Tatsachenbehauptung sprechenden Gesichtspunkte in Relation zum erforderlichen Beweismaß setzen. Dabei bleibt er an die Gesetze der Denklogik und an die auf Erfahrung gegründete Wahrscheinlichkeit gebunden. Als Beweismaß darf jedoch nicht der naturwissenschaftlich sichere Nachweis verlangt werden, sondern der Richter muss sich mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit zufriedengeben, der letzte (theoretische) Zweifel nicht ausschließt, ihnen aber praktisch Schweigen gebietet
Dann hat auch die Staatsanwaltschaft das Recht oder die Pflicht eine Revision in Erwägung zu ziehen.jonasschmidt91 schrieb:Gibt es begründete Zweifel an der Schuld oder ist die Unschuld erwiesen spricht die Kammer frei. Wobei es durchaus richter gibt
die nach dieser von mir benannten Methode urteilen und der Ansicht sind lieber ein Straftäter frei als eine unschuldiger drin.
das ist auf jeden Fall ein sehr gutes Argument.DerGreif schrieb:Warum es idR schlimmer ist, wenn ein Unschuldiger für eine Tat verurteilt wird, die er nicht begangen hat, als wenn ein Schuldiger freigesprochen wird: weil dann auch ein Schuldiger weiterhin frei rumläuft, während zusätzlich ein Unschuldiger sein Leben (und das seiner Angehörigen) zerstört sieht.
Mag sein das es das alles schon gab, aber das heißt noch lange nicht das es pauschal auf jeden Zeugen anwendbar ist.DerGreif schrieb:Im konkreten Fall halte ich aber eine Lüge auch für möglich (Motiv: "im Mittelpunkt stehen" oder "Belohnung" - beides sind valide Motive für eine solche Lüge, warum soll ich die nicht erwähnen, gab es alles schon).
Richtig. Und hatte auch keine relevanz für die Verhaftung gehabt. Hätte unter Umständen nur den Tatverdacht erhärten können.DerGreif schrieb:Aber unabhängig davon: Nach zeugenpsychologischen Gesichtspunkten halte ich diese Aussage für unglaubhaft. Ob geirrt oder bewusst gelogen spielt da letztlich keine Rolle.
sensibella schrieb:oder man "bildet" sich hier weiter. :-)
Glück oder ein bisschen Menschenverstand helfen da auch weiter :)
am besten ergänzt durch 2 x die woche fachliteratur ;-).