@Paulaner Ich habe auch nirgends gelesen, dass HS der Nachbarin gegenüber die
Tat gestanden hat. Hätte sie, würde dann natürlich auch Aussage gegen
Aussage stehen, aber andererseits hätte die Nachbarin Gelegenheit gehabt,
HS ihr Geständnis wiederholen zu lassen, als sie "verkabelt" war.
Wenn HS ihr das einmal schon gestanden hat, wird sie es auf direkte
Nachfrage wieder tun, schon deswegen, weil man das Thema ja schon mal
hatte. Und wenn sie z.B. nur gesagt hätte: "Lass uns noch mal über die
Tat sprechen!" und HS beispielsweise geantwortet hätte: "Ich habe dir doch
alles erzählt und will darüber nicht mehr reden!", dann wäre der Fall gelaufen!
Und zwischen "nicht gut leiden können" und "stalken" bestehen riesengroße
Unterschiede und das eine zieht wahrscheinlich das andere nach sich.
Andererseits kann sich jeder gegen Stalker wehren - wozu haben wir
Rechtsorgane - und gerade in diesem akuten Fall wird die Polizei ein
waches Auge haben und BS wäre gut beraten, wenn er seine Abneigung
nicht öffentlich zeigen würde.