Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess
17.02.2013 um 18:16Eine Frage an die Juristen hier im Forum: falls wirklich eine Schenkung im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge durchgeführt wird, dann wird doch lediglich der Schenkungsbetrag auf den Pflichtteil angerechnet. Ein Verzicht auf den übrigen Pflichtteil, wenn nicht gerade 50% übertragen wurden, ist damit doch nicht zwangsweise verbunden, oder?
Falls nur eine Anrechnung stattfindet, so bedeutet dies doch, dass entweder das Gesamtvermögen gar nicht so hoch gewesen sein kann, um im Falle einer Enterbung nichts mehr zu bekommen, oder, zweite Möglichkeit: alle befinden sich im Irrtum über die Höhe des tatsächlichen Gesamtvermögens.
Hier wird ja auch gerne mit Millonen um sich geworfen, aber wenn man bedenkt, dass für die Erarbeitung von 10 MILLIONEN Euro Vermögen, durch Steuer und Abgaben aber erstmal ca. 20 Millonen Euro verdient werden mussten und damals, als die Ermordeten im Erwerbsleben standen (@wurstscheibe: auch wenn es der einzige Lebensmittelladen war), sogar 40 MILLIONEN D-Mark. Ich halte das für eine so aberwitzig hohe Summe, dass die die hier immer wieder geäußerten Vermutungen über zweistellige Millonenbeträge massive Zweifel in mir wecken, auch wenn ich ererbtes Vermögen mit einbeziehe.
Daraus ergeben sich für mich ein paar allgemeine Fragen, die ich mal so einfach in den Raum stelle. Weiss denn ein Immobilienbesitzer von mehreren Gebäuden, wie hoch sein Vermögen wirklich ist (es gibt ja keinen fixierten Preis für eine Immobilie)?
Es könnte somit durchaus sein, dass man, je nach Intention, den Wert des tatsächlichen Vermögen großzügig nach oben oder unten anpasst. Beim Personen die es nichts angeht eher nach unten, bei Personen die man beeindrucken möchte eher nach oben. Insbesondere wenn versucht wird, über die Aussicht auf Erbe Dritte zu irgendeinem Verhalten zu bewegen, dann macht sich das großzügige Aufrunden besser.
Falls nur eine Anrechnung stattfindet, so bedeutet dies doch, dass entweder das Gesamtvermögen gar nicht so hoch gewesen sein kann, um im Falle einer Enterbung nichts mehr zu bekommen, oder, zweite Möglichkeit: alle befinden sich im Irrtum über die Höhe des tatsächlichen Gesamtvermögens.
Hier wird ja auch gerne mit Millonen um sich geworfen, aber wenn man bedenkt, dass für die Erarbeitung von 10 MILLIONEN Euro Vermögen, durch Steuer und Abgaben aber erstmal ca. 20 Millonen Euro verdient werden mussten und damals, als die Ermordeten im Erwerbsleben standen (@wurstscheibe: auch wenn es der einzige Lebensmittelladen war), sogar 40 MILLIONEN D-Mark. Ich halte das für eine so aberwitzig hohe Summe, dass die die hier immer wieder geäußerten Vermutungen über zweistellige Millonenbeträge massive Zweifel in mir wecken, auch wenn ich ererbtes Vermögen mit einbeziehe.
Daraus ergeben sich für mich ein paar allgemeine Fragen, die ich mal so einfach in den Raum stelle. Weiss denn ein Immobilienbesitzer von mehreren Gebäuden, wie hoch sein Vermögen wirklich ist (es gibt ja keinen fixierten Preis für eine Immobilie)?
Es könnte somit durchaus sein, dass man, je nach Intention, den Wert des tatsächlichen Vermögen großzügig nach oben oder unten anpasst. Beim Personen die es nichts angeht eher nach unten, bei Personen die man beeindrucken möchte eher nach oben. Insbesondere wenn versucht wird, über die Aussicht auf Erbe Dritte zu irgendeinem Verhalten zu bewegen, dann macht sich das großzügige Aufrunden besser.