Der Fall Sonja Engelbrecht
16.04.2020 um 16:39Dwarf schrieb:Grundsätzlich ist es sicher vorstellbar das in der Wohnung Alkohol getrunken wurde, oder das auch Drogen konsumiert wurden. Die Eltern Engelbrecht denken auch nicht, dass ihre Tochter nie Alkohol getrunken hätte oder das sie nie ordentlich gefeiert hätte. Nur wie bringt ihr das in Einklang, mit der Wohnung in der Schellingstrasse? Das Haus in der Schellingstrasse wurde von zwei verschiedenen Bewohnern dieses Hauses als ein sehr hellhöriges Haus beschrieben, in dem die Treppen laut knarren und in dem Musik oder laute Gespräche innerhalb einer Wohnung deutlich von den Nachbarn zu hören sind. An diesem Abend haben die Nachbarn aber keinen Lärm aus der Wohnung von Julian gehört. Wie passt das zu der Aussage der drei Jungs, die aussagten dass in der Wohnung Gitarre gespielt wurde/Musik gehört wurde? Zusätzlich wurde noch dieser Scherzanruf bei Maria getätigt. Man würde vermuten das bei so einem Scherz dann auch laut gelacht wurde, oder nicht?Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster. Natürlich ist alles nur spekulativ. Nimmt man die letzte neutrale Zeugin, Nachbarin Schellinghaus gegen 22.00 Uhr als Anhaltspunkt und die ungewöhnlich ruhige Wohnung von Julian an diesem Abend. Da können einem doch Zweifel kommen, ob die beiden Jungs, Markbert u Sonja überhaupt bis zu dem Scherzanruf gegen 2.00 Uhr Nachts in genau dieser Wohnung waren?
Denn in der Tat, wenn es so hellhörig war, würde Nachts eine Unterhaltung, selbst ohne oder nur mit leiser Musik von 4 Jugendlichen doch zu hören sein?
Was spricht dagegen, dass die 3 Jungs samt Sonja das Schelling Haus verlassen , evtl. wurden sie von einer Person ü 18 Jahren mit einem PKW abgeholt und haben dann dort gefeiert?
Könnte Julian als eine Art "Kleindealer" von dieser über 18 Jährigen Person die Drogen geliefert bekommen haben? Das würde erklären, weshalb im Schelling Haus "dubiose Gestalten" manchmal gesichtet wurden.
Für einen größeren Dealer liegt der große Vorteil darin unter 14 Jährige Drogen verkaufen zu lassen, darin, dass diese eben noch nicht strafmündig sind.