Robin76 schrieb:Natürlich nicht, wenn man die Privatsphäre anderer Menschen berücksichtigt.
Ja gut aber wie soll das den gehen
:ask: höchstens in dem man da nix in die Öffentlichkeit posaunt.
Wäre ich ein Opferangehöriger und würde einen
echten Verdacht hegen der meiner Meinung nach von der Polizei nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wird so würde der nicht mal aufs Klo gehen ohne das ich das wüsste, aber damit verletze ich die Privatsphäre !
Wir leben in einem Rechtsstaat super gut wenn es um Klauen- Sachbeschädigung-Beleidigung u.s.w geht aber stell Dir mal vor eines deiner Kinder würde verschwinden und Du wärst Dir sicher der und der.... aber die Polizei -
halten sie Distanz zu ... ansonsten machen sie sich schwerst strafbar.
Wir brauchen in unserem Rechtsstaat nicht gegen Familienangehörige aussagen selbst wenn wir wüssten das ein Angehöriger gemordet hat ,selbst wenn wir das Opfer verbringen droht uns meine ich keine Strafe , ich finde deshalb das wir eigentlich berechtigt sein sollten in vollem Maße den Täter zu verfolgen der z.B. unsere Tochter vergewaltigt hat und zur Strecke zu bringen, aber da gehts los mit Selbstjustiz u.s.w. .
Dieser Fall regt mich zeitweilig sehr dazu an über Wahrheit/Gerechtigkeit wer das festlegen darf nachzudenken.