@bärlapp bärlapp schrieb: Es würde evtl. schon weiterhelfen, wenn man den Eltern mitteilen würde, weshalb er als Täter ausgeschlossen wurde. Aber ich denke, dass gerade dort der Haken liegt, dass gerade dieser Beweis seiner Unschuld evtl. aus Datenschutzgründen nicht weitergegeben werden kann.
Du weißt doch aber gar nicht, ob es überhaupt einen Beweis für seine Unschuld gibt. Sicher kann es solch einen Beweis geben, aber es kann genau so gut keinen geben. Und die Polizei muss auch ohne Beweis von seiner Unschuld ausgehen. Vor dem Gesetz her ist jeder unschuldig, dessen Schuld nicht bewiesen wurde. Das heißt aber noch lange nicht, dass derjenige auch tatsächlich unschuldig ist.
Und ich gehe stark davon aus, das es so einen Beweis eben nicht gibt. Denn ansonsten hätte die Polizei das den Engelbrechts längst mitteilen können. Der Datenschutz kann dabei auch problemlos gewahrt werden. Wenn es z.B. einen Zeugen gäbe der Markbert in der Tram gesehen hätte und das gegenüber der Polizei bestätigt hätte, hätte die Polizei den Namen dieses Zeugens für sich behalten
können. Sie hätten einfach sagen können
eine Person hat bezeugt, dass sich Markbert um 2:30 Uhr in der Tram befand. Damit wäre der Name dieser Person unbekannt geblieben und trotzdem wäre gleichzeitig Markberts Aussage bestätigt worden.
Die Polizei hat den Engelbrechts mehrere Dinge mitgeteilt, die sie ihnen eigentlich nicht hätte mitteilen müssen. Von daher kann man schon davon ausgehen, dass sie ihnen so etwas wichtiges wie einen Beweis für Markberts Unschuld auch mitgeteilt hätten.