Maria Baumer
18.08.2020 um 11:50Ganz wichtiggusti schrieb:Und in der Zeit hat er ja nachweislich am PC erstmal die Musikbibliothek bearbeitet?!
Im Schlafzimmer liegt währenddessen seine verstorbene Verlobte
Ganz wichtiggusti schrieb:Und in der Zeit hat er ja nachweislich am PC erstmal die Musikbibliothek bearbeitet?!
Das Gericht muss es widerlegen. Ums "Glauben" geht es nicht.MissWexford schrieb:Das soll man ihm jetzt glauben
Ab Januar 2012 will der Angeklagte seine Verlobte mit Medikamenten aus seiner Arbeit versorgt haben. Lorazepam und Tramadol soll sie regelmäßig eingenommen haben.
Mit der bekannten Google Suche, dem Spaten Kauf, dem Kalk in der Wohnung, dem ungewohnt emsigen nachtatverhalten dürfte es eine geschlossene indizienkette geben.Deus_Ex_Machin schrieb:Das Gericht muss es widerlegen. Ums "Glauben" geht es nicht.
Der Spaten sei nicht zur Beseitigung der Leiche gekauft, sondern für Pflanzarbeiten angeschafft worden. Offenbar hat Euler Am 27. Juli 2020 selbst am Leichenfundort mit baugleichen Spaten versucht, ein Loch zu graben.Quelle: liveblog
Nicht zu vergessen die drei Tage vor dem "Suizid" von seinem PC recherchierte Bahnverbindung nach Hamburg, die ihm als Grundlage für die angebliche Auszeit diente. Die Geschichte hat einfach viel zu viele Widersprüche.gusti schrieb:Alles, was der Angeklagte über das Verschwinden aussagte, will er erst danach überlegt haben.
Google-Recherchen wie „perfekter Mord“ und ähnliche (...) Erinnern könne sich Christian F. daran nicht, schließt sie aber nicht aus. Das Interesse sei aber in beruflichen Gründen zu finden (...)= wollte er zum Berufskiller avancieren? Das wird immer schriller!
Mal am Rande erwähnt: Das bestätigt wieder einmal die Zuverlässigkeit von Zeugenaussagen ("Ja, das war ganz sicher Maria Baumer").Mr.Stielz schrieb:Hamburger Auszeit, Jakobsweg und der große Unbekannte sind endgültig vom Tisch
Naja, ich habe auch schon mal "perfekter Mord" gegoogelt. Aber sicherlich nicht im zeitlichen Zusammenhang mit einem Verbrechen in meinem nächsten Umfeld.Miss_Paula schrieb:wollte er zum Berufskiller avancieren? Das wird immer schriller!
Müssen sie es tatsächlich widerlegen? Das wird kaum möglich sein, weil die Aussage natürlich auf Unwiderlegbarkeit optimiert wurde.Deus_Ex_Machin schrieb:Das Gericht muss es widerlegen. Ums "Glauben" geht es nicht.
Ja. Alles, was der Angeklagte sagt, ist nach dem Zweifelsgrundsatz dem Urteil als wahr zugrunde zu legen, es sei denn, es ist nachweislich unmöglich oder eben durch Beweise/Indizien etc. widerlegt.falstaff schrieb:Müssen sie es tatsächlich widerlegen?
Ja, schon spannend. Da bringt sich Maria mit dem Zeug um. Der Verlobte scheint kein Traumata davon zu haben, sondern verabreicht das Medikament später einer anderen Frau....Seidenraupe schrieb:Dass er skrupellos genug war, an der ehemaligen Patientin und von im gestalkten Frau das gleiche Medikament einzusetzen um sie zu sedieren, ist das finale Glied in der indizienkette (meine Meinung)
Hinzu kommt ja noch, dass er "Mediziner" war, also als Pfleger und als Studierender. So einer sollte wissen, was nach einem plötzlichen Tod zu tun ist.Deus_Ex_Machin schrieb:Die Frage, die sich mir am drängendsten stellt, ist aber:
Warum hat er die Leiche vergraben, statt das zu tun, was wir alle tun würden, wenn wir - ich wünsche es keinem von uns - unsere Partnerin tot vorfänden?
§ 261 StPO
Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung