Kreuzbergerin schrieb:Der Lorazepam Nachweis in den Haaren und der Kleidung des Opfers bekommt durch die Google Recherche des TV besondere Relevanz.
Wenn der TV einräumt Maria Lorazepam verabreicht zu haben und ihm gleichzeitig nachgewiesen wurde, dass er „Lorazepam letale Dosis“ und der „perfekte Mord“ gegoogelt hat, kann das der Anwalt nicht so leicht aus der Welt schaffen, mit der Behauptung, dass der TV Maria nur habe gefügig machen wollen.
Als advocatus diaboli würde ich so zu argumentieren versuchen: Ziel des Mandanten war wie bei der ehem. Patientin seiner Neiigung entsprechende Handlungen an der bewusstlosen durchzuführen. Da er nur Pfleger, nicht Arzt war, war sein wissen beschränkt, er recherchierte darum, welche Dosis er nicht überschreiten darf. Auch googelte er nach "perfekte Mord" nicht etwa um eine solchen zu begehen, sondern um zu wissen, ob es einen solchen mittels Lorazepam schonmal gab - um den möglichen Vorwurf, er habe da etwas "nachgemacht" zu entgehen.
Bin aber davon überzeugt, dass - wenn wie ich erwarte es zu einem Prozess kommt - das in der Gesamtwürdigung durch das Gericht nicht ausreichenw ird, eine Verurteilung zu verhindern.