Nightrider64 schrieb:Das war ein komisches Zitat von @sushimeister.
Im ersten Film fall "ungeklärte Morde" wurde gar nichts über den 2. Aufenthalt von Cindy in der Turbinenhalle berichtet.
Ich denke der damalige Bericht ging eher in Richtung Augenzeugen, die sich noch erinnerten oder Mitwisser waren.
Ja, falls Du meinen Post vom 17.08. meinst...da habe ich die Zitierfunktion wohl etwas geschreddert; man sehe es mir bitte nach.
Daher nochmal zum besseren Verständnis: Es ist für die Sache unerheblich, ob Cindy sich nun mit Whisky-Cola betrunken hat oder mit einem anderen alkoholischen Getränk.
In der RTL-2-Doku hat der Polizeibeamte aus Essen nur erwähnt, dass Cindy umgestyled ein zweites Mal die Turbinenhalle besucht hat; es gab keinerlei Berichte darüber, was sie dort gemacht hat, obwohl die EB das damals mit Sicherheit schon gewusst haben; erst im XY-Fall wurde ihr zweiter Aufenthalt in der Turbinenhalle näher beleuchtet. Dass man das nicht schon in der RTL-Doku gemacht hat ist halt m.M.n. falsch gewesen. Ich wollte lediglich diesen Aspekt anbringen, scheine aber wohl missverstanden worden zu sein.
Rotmilan schrieb:Es könnte doch auch so sein, dass der Täter zwar einige Zeit im Ruhrpott gelebt hat, aber ohne ordnungsgemäß beim Einwohnermeldeamt angemeldet gewesen zu sein.
Kann gut möglich sein; Ende der 90er war -soweit ich weiss- das Meldegesetz noch nicht so streng wie heute. Wenn jemand umzog und sich nicht sofort umgemeldet hat; das war dann wohl so; hat wahrscheinlich kein Hahn nach gekräht. Es ist nur so ein Bauchgefühl von mir und basiert nicht auf den veröffentlichten Daten, aber ich werde den Gedanken nicht los, dass der Täter aus dem Raum Köln kam und ursprünglich auch nicht alleine in der TH war. Zeugen gaben an, dass Cindy mit zwei Leuten Kontakt hatte; einer mit kurzen Haaren und südländisch aussehend und den muskulösen Typ mit langen Haaren.
Ist jetzt auch nur so eine Vermutung von mir: Wenn die zu zweit in der TH waren und auf Aufreisstour; wäre es dann nicht möglich, dass einer mit seinem Auto hinterhergefahren ist, um anschliessend seinen Kumpel nach dem Schäferstündchen wieder einzusammeln? Dieses Szenario führt zur Existenz eines Mitwissers; der Täter wäre wohl kaum in der Lage gewesen, die Tat gegenüber seinem Kumpel zu verschweigen; er war selbst verletzt und hatte wohl Blutanhaftungen an seiner Kleidung.