Cindy Koch aus Oberhausen (1997)
22.01.2024 um 22:26Eine Täter-Opfer-Beziehung würde ich im Fall von Cindy grundsätzlich ausschließen.
Ich hatte um ein Zitat gebeten, wie die Regeln es hier verlangen.ColumbOB schrieb:Das war in der Zeitung zu lesen, kurz bevor der Sachverhalt in Aktenzeichen gezeigt wurde. Ich hatte das auch schon vorher hier reingeschrieben. Es ist keine Erfindung von mir, sondern Tatsache, dass die Staatsanwältin Buschhausen das als Mord deutet.
Es ist Totschlag, wenn keines der Mordmerkmale nachzuweisen ist.ColumbOB schrieb:Was schließt du jetzt daraus? Es ist ein Totschlag, weil der Täter so oft auf das Opfer eingestochen hat?
(2) Mörder ist, werQuelle:https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__211.html
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Du zweifelst so gut wie alles an, was hier im Forum geschrieben wird. Hier bist du dir so sicher. Ich finde es bemerkenswert...mir fehlen echt die Worte.Nightrider64 schrieb:(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Das ist kein Anzweifeln, das steht so im Gesetz :ColumbOB schrieb:Du zweifelst so gut wie alles an, was hier im Forum geschrieben wird. Hier bist du dir so sicher. Ich finde es bemerkenswert...mir fehlen echt die Worte.
§ 211Quelle: Strafgesetzbuch § 211
Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
ich habe täglich mit Anwälten zu tun, wenn auch nicht im Strafrecht. Also erzähl mir bitte nichts vom Gesetz. Sorry für den Ausdruck.Nightrider64 schrieb:Das ist kein Anzweifeln, das steht so im Gesetz :
Ich hatte dich auf der vorherigen Seite auch um eine Quelle gebeten.Nightrider64 schrieb:Ich hatte um ein Zitat gebeten, wie die Regeln es hier verlangen
ich frage mich auch, wie man so viele Details, über die wir alle hier keine Ahnung haben, so selbstsicher ausschließen kann... mir fehlen die Worte wirklich.Frau_H schrieb:Ich kann deine Gedankengänge definitiv nachvollziehen. Aber was ist mit Verdeckung einer Straftat? Ggf. wurde sie vergewaltigt?
Da hast Du recht.Frau_H schrieb:Aber was ist mit Verdeckung einer Straftat? Ggf. wurde sie vergewaltigt? Ich glaube im XY Fall wurde es ziemlich offen gehalten, ob Geschlechtsverkehr stattfand oder Befriedigung des Geschlechtstriebs. Darauf würde ich plädieren.
ich habe die Quelle gepostet...rinaK schrieb:Ich hatte dich auf der vorherigen Seite auch um eine Quelle gebeten.
Achso, wir haben hier zwar einen Mordfall... aber da Cindy vorher einvernehmlichen Sex wollte, blenden wir jegliche Entwicklung bis zur Tötung aus und sehen es als erwiesen an, dass Cindy bis zur Tötung noch an Sex mit dem Mörder interessiert war. Was dazwischen passiert sein kann - vielleicht hat Cindy ihre Meinung geändert und wollte doch nicht - das blenden wir einfach mal aus, weil das in unsere Theorie "Totschlag" nicht passt. Gehts noch...Nightrider64 schrieb:Und : In xy wird es so dargestellt, das Cindy, die den Mann auch mitgenommen hatte , eindeutig Sex haben wollte. Sie zog sich aus.
Vielleicht Vielleicht...ColumbOB schrieb:vielleicht hat Cindy ihre Meinung geändert und wollte doch nicht - das blenden wir einfach mal aus, weil das in unsere Theorie "Totschlag" nicht passt. Gehts noch...
Die Informationen bedürfen der Deutung und Interpretation...Wir reden hier nicht über Physik oder Mathematik...Die "Gegenstände" und Zusammenhänge sind nicht so klar definiert, wie du das hier versuchst darzulegen.Nightrider64 schrieb:Wie gesagt . Nach den hier vorliegenden Informationen, und nur die kann man beurteilen , war es kein Mord sondern Totschlag
Nein, das ist das juristische Ergebnis , das die uns bekannten Fakten nahe legen.ColumbOB schrieb:Totschlag ist nach Deutung und Interpretation der Informationen von denen du sprichst, kein Fakt, sondern eine bzw. deine Meinung. Nicht mehr und nicht weniger.