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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

3.638 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Messer, Erstochen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

22.01.2024 um 22:26
Eine Täter-Opfer-Beziehung würde ich im Fall von Cindy grundsätzlich ausschließen.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

22.01.2024 um 22:32
Zitat von ColumbOBColumbOB schrieb:Das war in der Zeitung zu lesen, kurz bevor der Sachverhalt in Aktenzeichen gezeigt wurde. Ich hatte das auch schon vorher hier reingeschrieben. Es ist keine Erfindung von mir, sondern Tatsache, dass die Staatsanwältin Buschhausen das als Mord deutet.
Ich hatte um ein Zitat gebeten, wie die Regeln es hier verlangen.


Ja klar, muss ja irgendwie interessant gehalten werden, wenn es schon im Fernsehen kommt.
(Das erste mal war noch weit von der Verjährung entfernt, nämlich 2002)

Wenn die Staatsanwaltschaft wegen Mord ermittelt ist das ja auch rechtens.
Damit wird man aber nicht durchkommen.
Es sei denn man hat noch was in der Hand, was bisher unerwähnt blieb.

Das wird man auch ausloten, ob die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung besteht und ggf Anklage erheben oder auch nicht.
Aber erst einmal muss man den Täter finden.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

22.01.2024 um 22:39
Zitat von ColumbOBColumbOB schrieb:Was schließt du jetzt daraus? Es ist ein Totschlag, weil der Täter so oft auf das Opfer eingestochen hat?
Es ist Totschlag, wenn keines der Mordmerkmale nachzuweisen ist.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Quelle:https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__211.html

Ich sehe hier kein Mordmerkmal.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

22.01.2024 um 22:44
@ColumbOB
Danke für das Zitat.
Nun kenn ich ja die Meinung der Staatsanwältin, oder ?
Vielleicht Populismus ?

Ich glaube trotzdem nicht, das nach Erwägung aller Umstände eine Anklage erhoben werden würde.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

22.01.2024 um 22:45
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Du zweifelst so gut wie alles an, was hier im Forum geschrieben wird. Hier bist du dir so sicher. Ich finde es bemerkenswert...mir fehlen echt die Worte.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

22.01.2024 um 22:47
@Nightrider64
Ich kann deine Gedankengänge definitiv nachvollziehen. Aber was ist mit Verdeckung einer Straftat? Ggf. wurde sie vergewaltigt? Ich glaube im XY Fall wurde es ziemlich offen gehalten, ob Geschlechtsverkehr stattfand oder Befriedigung des Geschlechtstriebs. Darauf würde ich plädieren.
Aber generell hast du recht. Es wird nicht leicht zu beweisen sein.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

22.01.2024 um 22:48
Zitat von ColumbOBColumbOB schrieb:Du zweifelst so gut wie alles an, was hier im Forum geschrieben wird. Hier bist du dir so sicher. Ich finde es bemerkenswert...mir fehlen echt die Worte.
Das ist kein Anzweifeln, das steht so im Gesetz :
§ 211
Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Quelle: Strafgesetzbuch § 211


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

22.01.2024 um 22:49
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Das ist kein Anzweifeln, das steht so im Gesetz :
ich habe täglich mit Anwälten zu tun, wenn auch nicht im Strafrecht. Also erzähl mir bitte nichts vom Gesetz. Sorry für den Ausdruck.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

22.01.2024 um 22:52
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Ich hatte um ein Zitat gebeten, wie die Regeln es hier verlangen
Ich hatte dich auf der vorherigen Seite auch um eine Quelle gebeten.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

22.01.2024 um 22:54
Zitat von Frau_HFrau_H schrieb:Ich kann deine Gedankengänge definitiv nachvollziehen. Aber was ist mit Verdeckung einer Straftat? Ggf. wurde sie vergewaltigt?
ich frage mich auch, wie man so viele Details, über die wir alle hier keine Ahnung haben, so selbstsicher ausschließen kann... mir fehlen die Worte wirklich.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

22.01.2024 um 22:55
Zitat von Frau_HFrau_H schrieb:Aber was ist mit Verdeckung einer Straftat? Ggf. wurde sie vergewaltigt? Ich glaube im XY Fall wurde es ziemlich offen gehalten, ob Geschlechtsverkehr stattfand oder Befriedigung des Geschlechtstriebs. Darauf würde ich plädieren.
Da hast Du recht.
Das hatte ich auch schon überlegt und sehe es auch als einzig mögliches Mordmerkmal an

Dann müsste man nachweisen können, das Cindy vergewaltigt wurde und der Täter sie tötete um die Straftat zu verdecken.

Aber: Die "Übertötung" ließe sich daraus nicht erklären.
Und : In xy wird es so dargestellt, das Cindy, die den Mann auch mitgenommen hatte , eindeutig Sex haben wollte. Sie zog sich aus.

Wie gesagt . Nach den hier vorliegenden Informationen, und nur die kann man beurteilen , war es kein Mord sondern Totschlag


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

22.01.2024 um 22:57
Zitat von rinaKrinaK schrieb:Ich hatte dich auf der vorherigen Seite auch um eine Quelle gebeten.
ich habe die Quelle gepostet...


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

22.01.2024 um 23:02
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Und : In xy wird es so dargestellt, das Cindy, die den Mann auch mitgenommen hatte , eindeutig Sex haben wollte. Sie zog sich aus.
Achso, wir haben hier zwar einen Mordfall... aber da Cindy vorher einvernehmlichen Sex wollte, blenden wir jegliche Entwicklung bis zur Tötung aus und sehen es als erwiesen an, dass Cindy bis zur Tötung noch an Sex mit dem Mörder interessiert war. Was dazwischen passiert sein kann - vielleicht hat Cindy ihre Meinung geändert und wollte doch nicht - das blenden wir einfach mal aus, weil das in unsere Theorie "Totschlag" nicht passt. Gehts noch...


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

22.01.2024 um 23:08
@ColumbOB
Du mußt Dich mehr vom Strafgesetzbuch leiten lassen als von Deiner persönlichen Voreingenommenheit
.
Zitat von ColumbOBColumbOB schrieb:vielleicht hat Cindy ihre Meinung geändert und wollte doch nicht - das blenden wir einfach mal aus, weil das in unsere Theorie "Totschlag" nicht passt. Gehts noch...
Vielleicht Vielleicht...
Es wird aber anders dargestellt

Cindy hat den Mann mitgenommen.
Cindy hat den Mann scharf gemacht
Cindy wollte Sex
Das sind die Informationen die sich aus "ungeklärte Morde" und XY eindeutig so ergeben.

Wie man bei dem Sachverhalt eine Vergewaltigung nachweisen will, ist noch die Frage


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

22.01.2024 um 23:09
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Wie gesagt . Nach den hier vorliegenden Informationen, und nur die kann man beurteilen , war es kein Mord sondern Totschlag
Die Informationen bedürfen der Deutung und Interpretation...Wir reden hier nicht über Physik oder Mathematik...Die "Gegenstände" und Zusammenhänge sind nicht so klar definiert, wie du das hier versuchst darzulegen.
Totschlag ist nach Deutung und Interpretation der Informationen von denen du sprichst, kein Fakt, sondern eine bzw. deine Meinung. Nicht mehr und nicht weniger.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

22.01.2024 um 23:15
Zitat von ColumbOBColumbOB schrieb:Totschlag ist nach Deutung und Interpretation der Informationen von denen du sprichst, kein Fakt, sondern eine bzw. deine Meinung. Nicht mehr und nicht weniger.
Nein, das ist das juristische Ergebnis , das die uns bekannten Fakten nahe legen.

Ich sehe kein Mordmerkmal gem § 211 StGB.
Du ?
Wenn ja welches
Das Cindy, die den Mann mitgenommen hat um Sex zu haben, schlußendlich vergewaltigt wurde, entspringt Deiner Fantasie.
Das gerichtsfest zu beweisen würde auch nicht so einfach sein


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

22.01.2024 um 23:23
Überlassen wir dieses Thema den Experten und warten ab, wie die Staatsanwaltschaft die Klage erheben wird, wenn es soweit ist...ich finde es bringt nichts, wenn wir die Debatte auf Totschlag oder Mord begrenzen..
Eine Erkenntnis dieser Diskussion ist, soviel steht meiner Meinung nach fest, es gibt Argumente für beide Verbrechensarten. Sowohl für Mord als auch für Totschlag. Die Experten werden das am besten beurteilen.

Was sagst du denn zum Thema "Verwandtschaftsermittlung" ohne eine Diskussion über das Thema Datenschutz jetzt anfangen zu wollen...

Wie ist denn deine Einschätzung hier?


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

22.01.2024 um 23:27
Leute es bringt doch jetzt nichts zu diskutieren ob es Mord oder Totschlag gewesen ist, das kann nur bei einem möglichen Prozess festgemacht werden.

Und mal ehrlich: man hat doch mittlerweile öfter die Erfahrung gemacht, dass wir das Urteil nicht zu 100% vorhersehen können.
Das Recht ist oftmals Auslegungssache.


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Cindy Koch aus Oberhausen (1997)

22.01.2024 um 23:28
Zitat von HerbstkindHerbstkind schrieb:Das Recht ist oftmals Auslegungssache.
absolut richtig👍👍👍


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