EDGARallanPOE schrieb:Selbst mit den wenigen Infos, die wir haben, ergibt sich schon ein relativ klares Mordmerkmal.
EDGARallanPOE schrieb:Nämlich das der Heimtücke.
Definitiv nicht. Ich könnte Dir jetzt entsprechende Strafrechtskommentare zitieren, aber das ist mir zu viel Arbeit.
Heimtücke wäre, wenn er sie im Schlaf , oder von hinten angegriffen hätte um zu töten.
Hier aber kam es zu einem Kampf zwischen den Beiden. Vielleicht sogar nach einer Provokation ihrerseits
ColumbOB schrieb:Warum versuchst du die Diskussion in diesem Forum immer in die Richtung zu lenken?
Weil das ein klassischer Fall von Totschlag ist.
Der Mann ist nicht mitgegangen um Cindy zu töten sondern sie hat ihn mitgenommen für einen One Night Stand.
Dann kam es zu einem Streit der eskalierte.
Alles Andere, wie Mordmerkmale muß ihm erst einmal bewiesen werden und liegt m.E. auch nicht vor-
Schau Dir doch mal die Fälle an, bei denen Totschlag als Urteil heraus kommt.
Selbst beim Fall Lolita Brieger, der nur so nach heimtückischen Mord "schreit" konnten dem Angeklagten keine Mordmerkmale eindeutig nachgewiesen werden und er musste wegem Verjährung frei gesprochen werden.
Der hat einfach geschwiegen zur Tat.
Eine Tat im Affekt ist nicht auszuschließen, Mordmerkmale juristisch zu beweisen kaum möglich. (Es sei denn man hat noch genauere Informationen in der Hinterhand)
Dann könnte er sich noch auf Drogenkonsum oder sonstige schuldmindernde Merkmale oder einfach totalen Blackout berufen. Das Gegenteil wäre kaum zu beweisen.
Oder einfach schweigen. Da haut einen jeder Anwalt raus.
Wahrscheinlich würde es nicht einmal zur Anklage kommen.
Man kann nicht immer von der (subjektiven) Grausamkeit der Szenerie automatisch auf einen bestimmten Straftatbestand schließen. Unser Strafgesetzt geht anders