louis1949 schrieb:Natürlich auch sehr fraglich, ob es was bringt, denn Staub (vermutlich hat er die Fahrzeuge ja gekauft) wird diese Namen sicherlich nicht mehrfach verwendet haben.
Leider kenne ich die Gepflogenheiten bei reinen Gebrauchtwagenhändlern nicht, also diesen Händlern, die irgendwo einen Kiesplatz mit Wimpeln und einem Bürocontainer betreiben. Da sind aus meiner Sicht oft Händer darunter, wo ich wirklich nur ein Auto kaufen würde, wenn ich ein ganz bestimmtes Modell suchen würde, und es nirgendwo anders bekommen könnte.
Ich vermute stark, dass die Tatfahrzeuge auf solchen "Wimpel-Plätzen" angeschafft wurden, und nicht beim "Freundlichen" mit Neuwagenangebot und Marmorpalast.
Es wäre interessant, zu wissen, ob die genannten Händler bei ihren Geschäften auf eine Vorlage des Ausweises durch den Käufer bestehen, oder ob die Zahlung des Kaufpreises alles ist, worauf sie achten. Sollte die Dokumentation der Geschäfte lückenlos und finanzamtsicher verlaufen, ist es aus meiner Sicht anzunehmen, dass der Käufer wenigstens kurz mit einem Ausweisdokument wedeln muss- einen Führerschein musste ich kürzlich selbst bei der Probefahrt eines Neuwagens nicht vorzeigen, war aber immerhin mit meinem eigenen Pkw angefahren, und nicht zu Fuß gekommen.
Lange Rede, falls Gebrauchtwagenhändler sich, wenigstens pro forma, einen Personalausweis zeigen lassen, wäre doch anzunehmen, dass der Käufer, vermutlich Staub, wenigstens halbwegs glaubwürdige Ausweisdokumente, auf die genannten Aliasse ausgestellt, besessen haben dürfte.
Sollte dies der Fall gewesen sein, müsste man überlegen, ob bestehende Auweise verfälscht, oder völlige Neuanfertigungen verwendet wurden. Im ersten Fall würden die Aliasnamen vielleicht schon eine Spur darstellen. Allerdings sind die verwendeten Aliasnamen so häufig und austauschbar, dass man wohl aus diesen Namen keine Schlüsse ziehen konnte.