emz schrieb:Ich jedenfalls denke, dass keiner, der nicht auffallen möchte, diese Rechtlage ignoriert.
Das halte ich für realitätsfremd. Also, wenn ein Mieter/Untermieter sich amtlich melden will, braucht er eine Wohnbestätigung des Vermieters. Aber sonst ist es ja eine Sache für den Mieter, ob er wirklich zum Meldeamt geht oder nicht.
Echooo schrieb:Ich bin der Ansicht Ihr versteift Euch da gerade auf etwas das nicht entscheidend ist.
Nein, ich nicht, sondern @emz.
Echooo schrieb:Auch das mit Nachbar Gespräch usw. ist meiner Erfahrung nach nicht so wichtig.
Ich meinte, ein langjähriger Nachbar dürfte beispielsweise Staub gut identifizieren können, jedenfalls steigt das Risiko je länger man an einer Adresse wohnt. Vielleicht haben sie sogar mal ein Bierchen getrunken, Staub hat gegrinst - voilà! Dann erkennt er sein Lächeln auf den Fahndungsfotos...u.s.w.
Gildonus schrieb:Ich gehe immer noch davon aus das die Gesuchten im Ausland untergetaucht sind. Bei den vorangegangenen zwei Terroristen Generationen war das doch normal. Die aktuellen Fotos sind zu gut, um sie nicht zu erkennen. Die einfachste Möglichkeit um in Deutschland eine Wohnung zu mieten ohne gemeldet zu sein, ist es einen "Strohmann" zu bemühen. An Kontakten sollte es denen nicht mangeln.
Möglicherweise könnte Klette sich in DEU aufhalten, denn aktuelle Bilder fehlen ja.
Echooo schrieb:Von alleine werden die nicht aktiv und fragen sich : "Hey, finden wir mal heraus wo Mr. B wohnt".
Nein, natürlich nicht. Ich hoffe, @ Mr.B und
@emz können endlich mal jene 'amtlich gemeldet'-Diskussion beenden.