@DoverexDass ein solcher Gewaltausbruch, wie er sich beim Mord an Daniela gezeigt hat, nicht von heute auf morgen ohne vorherige Auffälligkeiten auftreten kann, sehe ich genauso.
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Nochmals einige Überlegungen zu den Umständen der Festnahme
Es besteht zwar zwischen Österreich und Australien ein Auslieferungsabkommen, dahingehend, dass eine beschuldigte Person gegen die in Österreich ein Haftbefehl erlassen worden ist, auszuliefern ist. Allerdings hätte gegen den Beschuldigten in Australien ein Haftbefehl erlassen werden müssen. Der Richter dort wäre mE nicht ohne Weiteres an den österreichischen Haftbefehl gebunden gewesen und er hätte den dringenden Tatverdacht zu überprüfen gehabt, denn der Erlass eines Haftbefehls steht als Eingriff in ein Freiheitsrecht auch in Australien unter Richtervorbehalt und ein Richter ist unabhängig und nicht der Handlanger oder Laufbursche von irgendwem.
Man hätte dem Richter dort also das belastende Material zukommen lassen müssen, also das DNA Ergebnis und die belastende Zeugenaussage, damit er prüfen kann, ob er einen Haftbefehl erlassen muss. Wenn er ihn dann erlassen hätte, dann hätte der Tatverdächtige dort Rechtsmittel einlegen können, was natürlich sein gutes Recht ist. Die ganze Sache hätte sich über Monate in einem Schwebezustand hinziehen können. Das wollten die österreichischen Ermittlungsbehörden mE vermeiden, auch im Hinblick auf den Zeugen. Da haben sie lieber nach einer Möglichkeit der Festnahme in Österreich geschaut.
In der Zeitung war zu lesen, dass sich der Tatverdacht nach der Festnahme verdichtet hat. Ich gehe davon aus, dass der Alibizeuge seine Aussage erst gerichtsverwertbar zu Protokoll gegeben und unterschrieben hat, als der Tatverdächtige schon verhaftet worden war und er sehen konnte, dass es den Behörden ernst ist. Zuvor hat er sich wohl nur außerhalb eines Protokolls geäußert. Ich gehe davon aus, dass das die Abmachung war. Ungern hätte er es wohl gesehen, wenn er eine belastende Aussage macht und der Beschuldigte sich weiterhin in Freiheit befindet. Auch von daher gesehen wäre ein Auslieferungsantrag ungünstig gewesen, weil er die Aussage hätte dann im Vorfeld förmlich machen müssen, damit sie dem Richter vorgelegt werden kann, ohne sicher sein zu können, ob der Beschuldigte in Haft genommen wird.
Die österreichischen Behörden haben anlässlich der Festnahme mit Auslandsbezug mE geschmeidig taktiert.