@JosefK1914 JosefK1914 schrieb:Danke dann passt es ja, das Opfer soll ja ca. 1,65 Meter groß gewesen sein.
Theoretisch wäre es möglich das sowohl das Opfer als auch der derzeit
Verdächtige , der ungefähr 1,75 mtr. groß ist, das Rad gefahren haben
können. Wobei ich letzteres für wenig wahrscheinlich halte.
@allWenn ich mir so die Zeugensichtung vor dem Hallenbad noch einmal
betrachte dann ist mein erster Gedanke die vom Zeugen genannte
Zeitangabe (04:45 Uhr). Anhand der verschieden Zeitungsberichte konnte
man entnehmen das der Zeuge auf dem Weg zur Arbeit war.
Wenn man nun annimmt das der Zeuge jeden Morgen um die
gleiche Zeit das Haus verlassen hat, dann läßt sich anhand der zurück-
gelegten Wegstrecke von seinem Haus bis zum Hallenbad auch im
Nachhinein sehr gut rekonstruieren wann er in Höhe des Hallenbades
gewesen sein muß. Eben um ca. 04:45 Uhr. Daher ist diese Zeitangabe,
so sehe ich es jedenfalls, entscheidend bei allen Überlegungen zum Ablauf
der Tat.
Bleibt nun die Frage zu klären ob er zu Fuß auf dem Weg zur Arbeit
oder ebenfalls Mobil unterwegs war. Wenn er zu Fuß unterwegs war
dann müßte er auf der gegenüberliegenden Seite vom Hallenbad
gegangen sein, also ein Stück weit entfernt. Das wäre dann Eine
Erklärung für die vage Personenbeschreibung zum Unbekannten.
Wäre er auf dem selben Gehsteig unterwegs gewesen wie Daniela
und der Unbekannte, müßte die Beschreibung eigentlich genauere
Angaben zum Aussehen ermöglichen da er hierbei ja sehr viel länger
Sichtkontakt zum Unbekannten gehabt haben dürfte.
Wenn der Augenzeuge selbst mobil unterwegs war, sei es mit dem
Auto, mit einem Zweirad oder mit dem Nightliner dann verkürzt
sich zusätzlich der Moment der Wahrnehmung am Hallenbad da
die Geschwindigkeit mit der der Zeuge unterwegs war eine genaue
Beschreibung eben nicht ermöglicht. Da bleiben halt nur Fragmente
oder Auffälligkeiten in Erinnerung.
Unanhängig davon:
Eine Aussage des Augenzeugen muß allerdings schon sehr konkret
gewesen sein. So konkret das die Ermittler aus dieser Aussage den
Schluß ziehen konnten das es sich bei der Person auf dem Fahrrad
nur um Daniela handeln konnte. Soweit ich die Berichterstattungen
in Erinnerung habe gab es nie einen Hinweis darauf das die Polizei
in Bezug zu der Zeugenaussage und der Sichtung Danielas einen
Zweifel daran hatten.
Dafür kommen drei auffällige Merkmale in Betracht:
1. die Art des Fahrrades und ggbf. die Farbe
2. die langen blonden Haare (sie trug das Haar an dem Morgen offen)
3. das pinkfarbene Kleidungsstück und ein weißes T-Shirt
(ob das jetzt eine Hose war oder eine um die Hüfte geschlungene Jacke,
das kann ich so genau nicht erkennen.
Alles in allem eine akktraktive Erscheinung die einem Mann wohl
eher in Erinnerung haften bleibt als eine männliche Person. Was
nun die Haarlänge des Unbekannten betrifft muß es nicht
unbedingt schulterlanges Haar gewesen sein das der Zeuge
beobachtet haben will. Es kommt meiner Ansicht nach auch darauf an
wie die Haare "gestylt" waren und ob z. B. der Friseurtermin um
etliche Wochen überschritten war und die Haarlänge bis über die
Ohren reichte und auch die Nackenhaare eine entsprechende Länge
aufwiesen. Dazu kämen dann noch event. relativ lange Stirnhaare
die dem Unbekannten viell. in´s Gesicht gefallen waren.
Vorstellbar wäre dann schon das daraus aus der Erinnerung, und der
kurz zuvor gesehenen Daniela mit ihren langen Haaren, sehr schnell
eine Person mit schulterlangem Haar wird.
Mit freundlichen Grüßen
Lohengrin