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Mordfall Jauch

1.602 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Krimi, Mordfall, Erschlagen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mordfall Jauch

29.03.2013 um 14:41
okay


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Mordfall Jauch

29.03.2013 um 14:50
Na ja wahrescheinlich wird das große Geheimniss ob Mord oder Totschlag demnächst gelöst werden


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Mordfall Jauch

29.03.2013 um 14:50
Am 08.04 soll ja Urteilsverkündung sein


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Mordfall Jauch

30.03.2013 um 15:54
Zitat von jonasschmidt91jonasschmidt91 schrieb:und wieder kann ich dir uneingeschränkt recht geben
So viel Übereinstimmung zwischen Juristen? Das ist ja fast unheimlich :-D

Ich glaube es lohnt sich kaum, über das Mordmerkmal der Grausamkeit hier weiter zu spekulieren. Da gab es schon wesentlich schlimmere Fälle ohne dass das Mordmerkmal der Grausamkeit als erfüllt angesehen wurde.
Wenn es der Staatsanwaltschaft allerdings gelingt nachzuweisen dass er den Mord begangen hat um eine andere Straftat zu vertuschen, dann könnte das Mordmerkmal "niedere Beweggründe" doch aber bejaht werden, oder?

Die Variante "Mord zur Missbrauchsprävention" als Strategie der Verteidigung habe ich ins Spiel gebracht, als ich noch nicht wusste dass der Täter das offensichtlich als Schutzbehauptung während der ersten Verhöre angeführt hat.
Ich halte es aber für gut möglich , dass die Verteidigung versuchen wird Belege für Annäherungsversuche des Opfers vorzubringen, denn ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass das noch mit am ehesten geeignet wäre die Version der Staatsanwaltschaft anzugreifen. Für die Angehörigen und Freunde des Opfers dürfte das nochmal sehr schmerzhaft werden.


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Mordfall Jauch

30.03.2013 um 19:34
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:Wenn es der Staatsanwaltschaft allerdings gelingt nachzuweisen dass er den Mord begangen hat um eine andere Straftat zu vertuschen, dann könnte das Mordmerkmal "niedere Beweggründe" doch aber bejaht werden, oder?
Nein, dann wäre das Mordmerkmal "Verdeckungsabsicht" einschlägig.
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:Ich halte es aber für gut möglich , dass die Verteidigung versuchen wird Belege für Annäherungsversuche des Opfers vorzubringen, denn ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass das noch mit am ehesten geeignet wäre die Version der Staatsanwaltschaft anzugreifen. Für die Angehörigen und Freunde des Opfers dürfte das nochmal sehr schmerzhaft werden.
Man bekäme mit dieser Version die Verdeckungsabsicht weg. Allerdings bliebe immer noch das Mordmerkmal "Heimtücke".

Um das wegzuargumentieren, müsste die Verteidigung wohl eine besondere Erregungssituation kreieren, in welcher der Angeklagte zum Drehmomentschlüssel griff.
Die Heimtücke ist dann einschlägig, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers in feindlicher Willensrichtung ausnutzt. Arglos ist das Opfer, wenn es zwar zum Argwohn fähig ist, aber zum Zeitpunkt nicht mit einem Angriff auf Leib oder Leben rechnet. Wehrlos ist es, wenn es aufgrund seiner Arglosigkeit in seiner Verteidigungfähigkeit mindestens erheblich beeinträchtigt ist.

Entscheidend ist also, in welcher Situation der Angriff erfolgte. Kam der erste Schlag von hinten, wird es eng. Kam er von vorne, kriegt man i.d.R. auch die Heimtücke wegargumentiert. Dann könnte man ein Szenario kreieren, indem das Opfer den Täter sexuell bedängte und dieser dadurch motiviert auf das Opfer einschlägt.

Kreiert man ein Szenario, indem der Täter einfach nur andere Missbrauchsopfer "schützen" will und sich dadurch unter Vorspielung falscher Tatsachen in das Haus des Opfers einladen lässt, um in einem günstigen Moment von hinten mit dem Drehmomentschlüssel das Opfer plattzumachen, dann ist man aber sowas von in der Heimtücke drin.

Man steht, wenn diese Version geglaubt wird, in der Öffentlichkeit etwas besser da. Vor Gericht tauschst Du da Krebs gegen Aids....


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Mordfall Jauch

31.03.2013 um 20:27
@KonradTönz1
nieder Beweggründe scheiden hier auf jeden Fall aus. Unterstellen wir dass er sein Opfer getötet hat um die andere straftat zu verdecken. Dann tötete er nicht aus niederen Beggründen sondern um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken. Das ist kein niederer Beweggrund
es wird auch sehr wahrscheinlich das einzige Mordmerkmal bleiben was aus Sicht der Staatsanwaltschaft erfolgsversprechend sein dürfte-

Das einzig entscheidende wird das psychiatrische Gutachten sein. Unterstellt man die Missbrauchsvariante des Angeklagten als wahr, so dürfte es durchaus Möglich sein zu unterstellen
dass es eventuell zu einer verbalen Äußerung der Ermordeten gegenüber ihm gekommen ist, er sich in diesem Moment so sehr gekränkt gefühlt haben mag , dass es zu einer kurzfristigen und nach der Tat sofort abklingenden Bewusstseinstörung des Angeklagten gekommen sein dürfte ( was unterstellt man die Variante des angeklagten als wahr ) durch die traumatische Belastung des Missbrauchs relativ schnell gegangen sein dürfte, ist es scheiß egal ob er von vorne oder von hinten zugeschlagen hat , denn dann war es kein Heimtückemord so der Bundesgerichtshof


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Mordfall Jauch

31.03.2013 um 20:35
aber auch ohne das vorliegen einer tiefgreifenden Bewustseinsstörung lässt sich das MM der Heimtücke wegargumentieren. Kam es nämlich vor der Tat zu einem streit des Angeklagten mit dem Opfer war diese unter Umständen nicht mehr arg und wehrlos, und die Heimtücke entfällt .


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Mordfall Jauch

31.03.2013 um 20:42
@jonasschmidt91
Er hat ihr hinterrücks den Schädel eingeschlagen. Damit ist das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt, und die Option Totschlag scheidet aus
Diese Darstellung ist einfach falsch. Nicht jeder der eine Person von hinten angreift tötet automatisch heimtückisch. vgl BGH 2 StR 218/12 -
Der Angeklagte selbst hat auch vor Gericht bestätigt, dass er in einem Moment zugeschlagen hat, in dem sein Opfer nicht mit einem Angriff rechnen konnte. Das ist Heimtücke. Und ich bezweifle, dass der zitierte Fall mit unserem vergleichbar ist.


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31.03.2013 um 20:55
Okay vielleicht ist der hier zitierte Fall nicht unbedingt vergleichbar mit dem Fall Jauch.
Allerdings kommt es immer drauf an ob der Angeklagte einfach so zuschlägt oder ob es vorher einen Streit gegeben hat. Kommt der Angeklagte einfach in die Wohnung seines Opfers und schlägt zu, ist das Heimtücke. Hat er vorher einen Streit mit ihr und sie dreht ihm den Rücken zu ( weil sie eben nicht damit rechnet dass sie angegriffen werden könnte) muss nicht automatisch ein Heimtückemord vorliegen


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Mordfall Jauch

31.03.2013 um 21:11
Er hatte zunächst behauptet, es habe einen Streit, eine Rangelei gegeben. Das konnte man aufgrund der Spurenlage widerlegen. Dann hat er zugegeben, sie hinterrücks erschlagen zu haben. Sie hat ihn von Mosbach mit dem Auto mit nach Krumbach genommen und ihn in ihre Wohnung gelassen. Als sie ihm einen Moment lang den Rücken zudrehte, zog er den Drehmomentschlüssel aus dem Rucksack und schlug zu. Sie befand sich in einer arg- und wehrlosen Situation. Die klassische Definition von Heimtücke.


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31.03.2013 um 21:15
@ruby71
Hi, warst du beim Prozess anwesend?


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Mordfall Jauch

31.03.2013 um 21:29
zunächst einmal kennt das Strafgesetzbuch keine klassische Deffinition einer bestimmten Straftat. Also gibt es auch den klassischen Fall der Heimtücke eigentlich nicht. Es gibt höchstens Beurteilungshilfen, die bei der Bestrafung des Angeklagten helfen können. Wäre es im deutschen Strafrecht so einfach , dass es klassische Fallgestaltungen geben würde, könnte man sich Hauptverhandlungen von mehr als einem Tag bei grundsätzlich geständigen Angeklagten sparen. Hier vor der Erstattung des psychiatrischen Gutachtens von einem klassichen Heimtückemord zu reden ist meiner Meinung nach zu früh. Genauso wie einen mord aus Heimtücke vorher auszuschließen.

Auch lautet nach meinen Informationen die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Mosbach nicht auf Mord aus Heimtücke sondern lediglich auf Verdeckung einer Straftat. ( Garantiere aber auch nicht für die Richtigkeit dieser Infos. ) Treffen sie allerdings zu , und hat das Gericht aufgrund der bisherigen Beweisaufnahme ( vorallem nachdem wohl auch die RM Gutachter von auf den Hinterkopf geführten Schlägen ausgegangen sind) noch nicht gezwungen gesehen hier einen rechtlichen Hinweis zu ereteilen , halte ich eine Verurteilung wegen Mordes aus Heimtücke für sehr unwahrscheinlich. Dies währe nämlich nur dann möglich wenn die Kammer vorher bekannt gibt das ein anderes Mordmerkmal als angeklagt in betracht zu ziehen sein dürfte.


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31.03.2013 um 21:38
Die Kammer kann also nicht einfach hingehen und sagen der Angeklagte ist des heimtückischen Mordes schuldig. Es muss vielmehr den Verfahrensbeteiligten gelegenheit geben sich auf eine möglicherweise im Vergleich zur Anklageschrift veränderte Situation einzustellen, und möglicherweise Anträge zu stellen . Auch wenn die Verdeckung einer Straftat stehen bliebe und wegen beidem Verurteilt werde müsste ( obwohl sich ja am Strafmaß nichts ändert ) das mitegeteilt werden


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Mordfall Jauch

01.04.2013 um 11:46
@ john1212:

Ja, ich war da.

@ jonasschmidt91:

Natürlich gibt es die klassische Definition der Heimtücke! Schlage in einem Rechtswörterbuch oder StGB-Kommentar Deiner Wahl nach oder frage den Anwalt Deines Vertrauens. In jedem dieser Fälle wird die Antwort lauten: Heimtücke ist das bewusste Ausnutzen der auf Arglosigkeit beruhenden Wehrlosigkeit des Opfers.

Auch Deine Informationen zur Anklageschrift sind falsch. Die Anklage lautet auf Mord mit dem Merkmal Heimtücke. Die Verdeckung einer Straftat ist lediglich eine Vermutung der Polizei. Es gibt keinerlei Erkenntnisse darüber, ob Sabine Jauch von den Diebstählen wusste. Kein Staatsanwalt würde eine unbewiesene bzw. unbeweisbare Theorie in seine Anklage aufnehmen.


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Mordfall Jauch

01.04.2013 um 12:24
@ruby71
Danke für die Antwort.
Weisst Du genaueres, zu der Behauptung der Zeitung, er würde auf Frauenkleider stehen?
Mir wurde zugetragen, dass er sich lediglich an Fasching "mal" verkleidet haben soll.
Wurde da was gesagt?


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Mordfall Jauch

01.04.2013 um 12:30
Es kam zur Sprache, er sei transsexuell, und niemand hat widersprochen. Ich hatte den Eindruck, die Verfahrensbeteiligten kennen den Unterschied zwischen einem Transsexuellen und einem Transvestiten nicht. So what, es tat ja im Mordfall wohl auch nichts zur Sache. Es war wohl mehr als nur Verkleidung zu Fasching. Er soll zumindest mal als Frau verkleidet in einen Swingerclub gegangen sein.


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Mordfall Jauch

01.04.2013 um 14:09
@ruby71
Was die Anklageschrift angeht muss ich mich entschuldigen. hab einfach einem Zeitungsartickel vertraut. Also den Teil der Bemerkung nehm ich zurück.

Und nartürlich gibt es die Standart voraussetzungen des Heimtückemordes . Aber eben nicht jeder der diese Vorraussetzungen augenscheinlich erfüllt ist ein heimtückischer Mörder .
Was ich mit meiner Argumentation bezüglich der Heimtücke sagen wollte ist folgendes . Nicht jeder Täter der von hinten in einem für das Opfer überraschenden Moment zuschlägt handelt automatisch Heimtückisch. es kommt vielmehr darauf an in welcher Situation der Angeklagte zuschlägt sprich auf seine emotionale Verfassung und ob die Tatsache dass das Opfer arg und wehrlos war zum Zeitpunkt der Tat durch den Angeklagten erkannt werden konnte und von ihm BEWUSST ausgenutzt worden ist. Das wird das Gericht in der Hauptverhandlung zu klären haben. Und genau deshalb wird das psychiatrische Gutachten so interessant werden. Geht der Gutachter davon aus, dass der Angeklagte sich in einem emotionalen Ausnahmezustand befand, als er Sabine Jauch getötet hat KANN ( Muss aber nicht) das MM der Heimtücke verneint werden. Es kommt nicht darauf an ob der angeklagte heute sagt : Sie hatte keine Chance. Sondern vielmehr ob er das damals wusste und nach diesem Wissen gehandelt hat, was ich allerdings hier ( sollte sich die Version des Angeklagten vom sexuellen Missbrauch durch Sabine Jauch in Rauch auflösen ) für sehr wahrscheinlich halte


Was deine Einstellung zur Staatsanwaltschaft angeht so zeigt mir meine Erfahrung aus der Praxis der Strafverteidigung dass für manche Staatsanwälte ( nicht für alle) keine Theorie zu blöd ist um es nicht doch einmal damit zu versuchen. Könnte dir da dutzende beispiele nennen. Die Erfahrung zeigt mir , dass wenn die Kripo hinweise für einen bestimmten Verdacht hat ( wie das in der Wohnung des Angeklagten gefundene Diebesgut ) dass dies in der Regel auch in die Anklageschrift mit reinkommt. Wenn das hier nicht der Fall sein sollte zeigt das einfach nur dass es bei der Staatsanwaltschaft Mosbach noch STAS gibt die ihren Job verstehen


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Mordfall Jauch

01.04.2013 um 14:21
Zitat von jonasschmidt91jonasschmidt91 schrieb:nieder Beweggründe scheiden hier auf jeden Fall aus. Unterstellen wir dass er sein Opfer getötet hat um die andere straftat zu verdecken. Dann tötete er nicht aus niederen Beggründen sondern um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken. Das ist kein niederer Beweggrund
Dogmatisch ist es das sicherlich. Alle Mordmerkmale der ersten und dritten Gruppe sind "niedere Beweggründe". Deswegen spricht die 4. Alternative des 211 von "sonstigen niederen Beweggründen".

Ist aber nur dogmatische Klugscheisserei von mir grad. Was Du sagen willst ist, dass Verdeckungsabsicht =/= sonstiger niederer Beweggrund ist und das ist absolut richtig.
Zitat von jonasschmidt91jonasschmidt91 schrieb:Das einzig entscheidende wird das psychiatrische Gutachten sein. Unterstellt man die Missbrauchsvariante des Angeklagten als wahr, so dürfte es durchaus Möglich sein zu unterstellen
dass es eventuell zu einer verbalen Äußerung der Ermordeten gegenüber ihm gekommen ist, er sich in diesem Moment so sehr gekränkt gefühlt haben mag , dass es zu einer kurzfristigen und nach der Tat sofort abklingenden Bewusstseinstörung des Angeklagten gekommen sein dürfte ( was unterstellt man die Variante des angeklagten als wahr ) durch die traumatische Belastung des Missbrauchs relativ schnell gegangen sein dürfte, ist es scheiß egal ob er von vorne oder von hinten zugeschlagen hat , denn dann war es kein Heimtückemord so der Bundesgerichtshof
Jaein....Du hast sicher recht, dass der Vorsatz auch bezüglich des Mordmerkmals gegeben sein muss. Dogmatisch ist die Frage, ob eine Bewusstseinstörung vorgelegen hat oder nicht, aber eher eine Frage der Schuldzumessung.

Insofern ist natürlich nicht absolut zu sagen, dass es immer Heimtücke ist, wenn von hinten zugeschlagen wurde. Ich habe auch nur geschrieben, dass es dann eng wird. Und das wird es definitiv, wie Dein Beispiel ja zeigt. Der Nachweis, dass eine solche tiefgreifende Bewusstseinstörung kurzzeitig vorgelegen haben kann, dürfte nicht so einfach zu erbringen sein.

Und wie wir am Fall Brieger sehen, ist die Heimtücke bei Angriffen von vorne selten ein größeres Problem. Vor diesem Hintergrund ist meine Formulierung "wird es eng" zu sehen.


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Mordfall Jauch

01.04.2013 um 14:30
j
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb: Vor diesem Hintergrund ist meine Formulierung "wird es eng" zu sehen.
ja und vor diesem Hintergrund trifft sie deffinitiv zu


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Mordfall Jauch

01.04.2013 um 16:42
Zitat von ruby71ruby71 schrieb:Es kam zur Sprache, er sei transsexuell, und niemand hat widersprochen. Ich hatte den Eindruck, die Verfahrensbeteiligten kennen den Unterschied zwischen einem Transsexuellen und einem Transvestiten nicht. So what, es tat ja im Mordfall wohl auch nichts zur Sache.
Ich verstehe überhaupt nicht, warum so etwas zur Sprache kommen sollte wenn es nichts mit der Tat zu tun hat - das kann dem Angeklagten das Leben hinter Gittern erheblich erschweren. Kann es sein dass evtl. auch ein Zwangsouting durch das Opfer als Tatmotiv im Raume steht, dass also die sexuelle Orientierung eben doch eine Rolle spielt in dem Fall?


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