Mordfall Jauch
27.03.2013 um 09:11-Mit einem Drehmomentenschlüssel also wurde die Tat ausgeführt.
Ob daraus auf eine geplante Tat geschlossen werden kann weiss ich nicht.
Unsere Baumärkte haben zum geplanten Erschlagen besser geeigneteres und auch preiswerteres Werkzeug.
Ein Drehmomentenschlüssel ist viel teuer als ein Hammer oder ein Beil und bringt beim
Erschlagen keinen besonderen Vorteil.
Natürlich kann man auch jemanden mit so einem Werkzeug erschlagen.
Ist es ausgeschlossen das er Werkzeug mit hatte um etwas in der Wohnung
Opfers zu reparieren und zu diesem Vorwand in die Wohnung bestellt wurde?
-Schwere der Schuld, sehe ich nicht das die allgemeinen Kriterien dafür hier vorliegen.
Falls das Gericht auf Mord entscheidet gibt es "normal" lebenslänglich mit den üblichen Randbedingungen.
Ob daraus auf eine geplante Tat geschlossen werden kann weiss ich nicht.
Unsere Baumärkte haben zum geplanten Erschlagen besser geeigneteres und auch preiswerteres Werkzeug.
Ein Drehmomentenschlüssel ist viel teuer als ein Hammer oder ein Beil und bringt beim
Erschlagen keinen besonderen Vorteil.
Natürlich kann man auch jemanden mit so einem Werkzeug erschlagen.
Ist es ausgeschlossen das er Werkzeug mit hatte um etwas in der Wohnung
Opfers zu reparieren und zu diesem Vorwand in die Wohnung bestellt wurde?
-Schwere der Schuld, sehe ich nicht das die allgemeinen Kriterien dafür hier vorliegen.
Falls das Gericht auf Mord entscheidet gibt es "normal" lebenslänglich mit den üblichen Randbedingungen.