Mordfall Jauch
29.03.2013 um 14:17@Locard
und genau deshalb ist es gut , dass die Bestrafung vor Gericht strengsten Anforderungen des Bundesgerichtshofes genügen muss . Versteh mich nicht falsch aber Menschen die zuviel mit dem herzen denken haben als Juristen nichts verloren.
Nartürlich gab es andere Tötungsarten aber die spielen bei der Beurteilung der Frage Grausam ja oder nein keine Rolle. Es muss entschieden werden ob der Angeklagte durch die Tat seinem Opfer schlimmere Qualen zugefügt hat, als das für die Tötung( mit der vom Täter gewählten Tatwaffe ) unbedingt notwenig gewesen währe
"Es setzt voraus, dass der Täter seinem Opfer in gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke oder Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen"
und genau deshalb ist es gut , dass die Bestrafung vor Gericht strengsten Anforderungen des Bundesgerichtshofes genügen muss . Versteh mich nicht falsch aber Menschen die zuviel mit dem herzen denken haben als Juristen nichts verloren.
Nartürlich gab es andere Tötungsarten aber die spielen bei der Beurteilung der Frage Grausam ja oder nein keine Rolle. Es muss entschieden werden ob der Angeklagte durch die Tat seinem Opfer schlimmere Qualen zugefügt hat, als das für die Tötung( mit der vom Täter gewählten Tatwaffe ) unbedingt notwenig gewesen währe
"Es setzt voraus, dass der Täter seinem Opfer in gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke oder Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen"