Mordfall Karl-Heinz Groß
19.02.2018 um 20:48Seefahrer schrieb:1. Entweder kannte niemand diesen Begleiter oder aber niemand kam überhaupt auf die Idee, dass diese (bekannte) Person am fraglichen Tag in Magdeburg war.Beides kann doch möglich sein.
Seefahrer schrieb: Und wie konnte diese Person später überhaupt sicher sein, dass KHG seine Anwesenheit nicht gegenüber dem Bruder oder anderen Mitgliedern der KS erwähnt hatte?Vielleicht hat diese Person Herrn G darum gebeten es nicht zu erwähnen aus irgendwelchen erklärbaren Gründen. Vielleicht war das auch gar nicht erwähnenswert zu diesem Zeitpunkt und Herr G wollte später seinem Bruder davon erzählen. Schließlich war da erstmal die Wut auf die Werkstatt die im Vordergrund stand, und der weitere Ablauf war zu klären.
Seefahrer schrieb:2. KHG müsste diesem Begleiter uneingeschränkt vertraut haben.Das muss nicht zwangsläufig so sein. Jeder hat doch Bekannte mit denen man durchaus Kontakt pflegt, und man nichts böses von ihnen erwartet. Das bedeutet aber nicht das man uneingeschränktes Vertrauen zu diesen Leuten hat.
Seefahrer schrieb:3. Dennoch muss dieser Begleiter ein Mordmotiv gehabt. (ohne dass KHG davon ahnte; s. Ziff 2.)Das ist bei vielen Delikten so. Sonst würde man diese Menschen doch meiden wie die Pest.
Seefahrer schrieb:4. Dieser Begleiter muss zudem soweit außerhalb des Kreises der Verdächtigen gewesen sein, dass sein Alibi entweder garnicht oder nur flüchtig überprüft wurde.Oder diese Person war der Familie gar nicht bekannt.
Ich denke da gibt's viele Möglichkeiten.
Seefahrer schrieb:Außerdem ging KHD, wenn ich es richtig verstanden habe, davon aus, dass der Transporter repariert ist. Warum sollte er also den Unbekannte 'um die Ecke' warten lassen? Und dann noch 'um die Ecke'?War das nicht andersrum? Bei Aktenzeichen wurde es so dargestellt das die Werkstatt Herrn G darauf hingewiesen hat, das die Reparatur wahrscheinlich nicht in dieser kurzen Zeit möglich sein wird.
Dann wäre es durchaus sinnvoller gewesen gleich jemanden mit Fahrzeug bei sich zu haben.
Ich weiß nicht mehr ob überhaupt geschildert wurde wie Herr G zurück zur Werkstatt gelangte.
Die Umstände weshalb eine mögliche Begleitung vielleicht nicht gesehen werden wollte können völlig banal sein. So banal unauffällig das es kein blödes Gefühl bei Herrn G auslöste, oder er später die Person darauf ansprechen wollte.
Vielleicht wollte Herr G aber auch nicht das Gesprächsstoff entsteht, und es war sein Wunsch das die Person nicht mit ihm gesehen wird. Unangenehme Erfahrungen mit der Presse könnten ein guter Grund sein.
Seine Begleitung könnte auch eine Krankmeldung auf der Arbeit als Grund angegeben haben. Kommt nicht gut wenn der Arbeitgeber ein Foto seines kranken Mitarbeiters in der Klatschpresse sieht.
Da finden sich tausend Gründe weshalb jemand nicht gesehen werden möchte.