@QuaerereDer wesentliche Unterschied ist doch, dass du deine Aufzeichnungen mitgebracht hast zum Gericht und mit offenen Karten gespielt hast.
Es ist ja nicht schlimm, dass du dir Aufzeichnungen gemacht hast. Diese waren aber bei dir und nicht bei der Kripo.
Es ist zumindest verwunderlich, wenn ein Notizbuch, das der Zeugin gehört, bei der Kripo liegt, obwohl die Ermittlungen abgeschlossen sind.
Bei der Bewertung einer Zeugenaussage im Hinblick auf die Glaubhaftigkeit der Aussage kommt es zB auf die sog. Konstanz der Aussage an.
Wie wurde das sog Kerngeschehen berichtet, wie zB das Randgeschehen.
Wurden immer dieselben Umstände berichtet oder gibt es auffällige Abweichungen. Wenn ja, wie sind diese zu erklären.
Wenn zB erst in einer Hauptverhandlung neue Details auftauchen in einer Aussage, so ist der Grund dafür zu erruieren, da eine Zeugenaussage, wenn sie schon bei der Polizei gemacht wird, jünger am Tatgeschehen dran ist als in der zeitlich nachfolgenden Hauptverhandlung. Da man sich, jespäter eine Aussage gemacht wird, immer schlechter erinnert, liegt dann die Frage auf der Hand, aus welchen Gründen die Details erst jetzt und nicht schon viel früher genannt worden sind.
Und wenn in dem Notizbuch nichts von dem drin steht, was die Zeugin gesagt hat, dann müssen bei einem Verteidiger die Alarmglocken läuten.
Es geht also um die Beurteilung der Zeugenaussage, weil es auf diese sehr ankommt.