Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
12.01.2013 um 18:57@LivingElvis danke für die Info. Letzteres ist mir völlig klar. Ersteres habe ich auch mal vorausgesetzt. Wollte es nur noch mal bestätigt wissen. Macht ja keinen Sinn, wenn die StA in ihrer Anklage eine andere Zeit voraussetzt als das rechtsmedizinische Gutachten ergeben hat. Dann ist also davon auszugehen, dass das von der Gerichtsmedizin festgelegte Zeitfenster (oder ein Teil davon) für sie im Bereich des Möglichen lag.