Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
11.01.2013 um 18:10DOLUSDIRECTUS
Text
Ganz genau, weil sie aus der Rechtsmedizin genau wissen, daß diese "Beobachtung" an diesem 8.7.11 unmöglich so gewesen sein kann ! Dass die sich im Datum getäuscht haben, ist ja nun mehr als ofensichtlich.
Aber die mussten es in die Beweisaufnahme fliessen lassen, damit dem Gericht nachher vor dem BGH das Urteil im Rahmen einer möglichen Revision nicht um die Ohren gehauen wird !
Solange keiner den ermittelten Todeszeitpunkt der Forensiker kennt ist es einfach unseriös hier zu behaupten das die Kaffeetrinker sich offensichlich alle geirrt haben .Noch hat niemand etwas gegenteiliges gehört.
Was hat die Beweisaufnahme der Kaffeetrinker in diesem Stadium mit der Revision zu tun ?
Text
Ganz genau, weil sie aus der Rechtsmedizin genau wissen, daß diese "Beobachtung" an diesem 8.7.11 unmöglich so gewesen sein kann ! Dass die sich im Datum getäuscht haben, ist ja nun mehr als ofensichtlich.
Aber die mussten es in die Beweisaufnahme fliessen lassen, damit dem Gericht nachher vor dem BGH das Urteil im Rahmen einer möglichen Revision nicht um die Ohren gehauen wird !
Solange keiner den ermittelten Todeszeitpunkt der Forensiker kennt ist es einfach unseriös hier zu behaupten das die Kaffeetrinker sich offensichlich alle geirrt haben .Noch hat niemand etwas gegenteiliges gehört.
Was hat die Beweisaufnahme der Kaffeetrinker in diesem Stadium mit der Revision zu tun ?
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
11.01.2013 um 18:21@Willy
Ich bin da bei dir.
Es ist eine haltlose Unterstellung zu sagen, dass man Zeugen die sie entlasten, nur lädt um keinen Grund für eine Revision zu geben für die jetzt schon feststehende Verurteilung.
Dabei ist es normal, dass alles auf den Tisch kommt. Weil noch alles offen ist. Egal was die Staatsanwaltschaft, die Gerichtsmedizin, Zeugen, HS, die Kripo meinen oder gesagt haben.
Ich bin da bei dir.
Es ist eine haltlose Unterstellung zu sagen, dass man Zeugen die sie entlasten, nur lädt um keinen Grund für eine Revision zu geben für die jetzt schon feststehende Verurteilung.
Dabei ist es normal, dass alles auf den Tisch kommt. Weil noch alles offen ist. Egal was die Staatsanwaltschaft, die Gerichtsmedizin, Zeugen, HS, die Kripo meinen oder gesagt haben.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
11.01.2013 um 18:51@ Katinka
Es ist doch in Ordnung das die Zeugen befragt werden. Dazu ist doch die Verhandlung da.
Richter Bock wird dann in der Urteilsbegründung bewerten ob sie glaubhaft sind oder nicht.
Und dann wird das BGH das dann auch so akzepieren.
Es ist doch in Ordnung das die Zeugen befragt werden. Dazu ist doch die Verhandlung da.
Richter Bock wird dann in der Urteilsbegründung bewerten ob sie glaubhaft sind oder nicht.
Und dann wird das BGH das dann auch so akzepieren.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
11.01.2013 um 18:53@Tom_Ripley ich glaube nicht, dass es um die Glaubwürdigkeit der Zeugen geht. Sondern darum, ob man die Zeugenaussagen mit den wissenschaftlichen Ergebnissen der Forensiker vereinbaren kann.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
11.01.2013 um 18:59selbstverständlich muss man Zeugen befragen, die die Sch.sen. zu diesem Zeitpunkt gesehen haben wollen.
Und selbstverständlich wird im Vorfeld darauf geachtet, ein Urteil nicht anfechtbar zu machen. Großen Wert sogar darauf gelegt.
Und selbstverständlich wird im Vorfeld darauf geachtet, ein Urteil nicht anfechtbar zu machen. Großen Wert sogar darauf gelegt.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
11.01.2013 um 19:14Mich stört eben, dass hier von einigen immer wieder betont wird, dass die Zeugen sich irren. Ohne wenn und aber und dass man sie nur lädt um der Revision vorzubeugen.
Aber letzlich wäre es sogar möglich (über den Prozentsatz der Wahrscheinlichkeit brauchen wir hetzt nicht zu diskutieren), dass Zeugen sogar über den vermutlichen Todeszeitpunkt im Obduktionsbericht gestellt werden könnten.
Was mich noch interessieren würde aus dem Verhör, hatte HS überhaupt die Zeit beide anzufassen? Oder ist alleine vom Zeitablauf gesichert, dass sie das alles incl. Händewaschen überhaupt konnte.
Wo war sie als Mann und Kinder zurückkamen? Und wer hat die beiden zuerst entdeckt?
Aber letzlich wäre es sogar möglich (über den Prozentsatz der Wahrscheinlichkeit brauchen wir hetzt nicht zu diskutieren), dass Zeugen sogar über den vermutlichen Todeszeitpunkt im Obduktionsbericht gestellt werden könnten.
Was mich noch interessieren würde aus dem Verhör, hatte HS überhaupt die Zeit beide anzufassen? Oder ist alleine vom Zeitablauf gesichert, dass sie das alles incl. Händewaschen überhaupt konnte.
Wo war sie als Mann und Kinder zurückkamen? Und wer hat die beiden zuerst entdeckt?
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
11.01.2013 um 19:21ja, aber bleibt doch beim chronologischen Ablauf der Tat und besonders der Zeugenaussagen vor Gericht.
Es sind 3 Verhandlungstage rum und das vor Gericht Vorgetragene reicht für eine Verurteilung definitiv nicht aus.
An dem Punkt sind sich ja auch mehr oder wenig alle einig.
Die Bemerkung, Rollenaden unten = kein Beweis für tot ist genauso richtig, wie lebend gesehen zu diesem Zeitpunkt sicher die Angeklagte unschuldig.
Es gibt n.m.M. - FÜR MICH - Zweifel, dass dieser Zeitpunkt stimmt und eine logische Erklärung meinerseits kann nur darin bestehen, dass zum Haftprüfungstermin Einiges dagegen sprach.
Von Zweiflerseite wird allerdings ebenso Unfug geschrieben.
Noch etwas
Welche anderen Tatmotive, als die, die in der Erbschaft begründet sein könnte, seht ihr sonst noch?
Es sind 3 Verhandlungstage rum und das vor Gericht Vorgetragene reicht für eine Verurteilung definitiv nicht aus.
An dem Punkt sind sich ja auch mehr oder wenig alle einig.
Die Bemerkung, Rollenaden unten = kein Beweis für tot ist genauso richtig, wie lebend gesehen zu diesem Zeitpunkt sicher die Angeklagte unschuldig.
Es gibt n.m.M. - FÜR MICH - Zweifel, dass dieser Zeitpunkt stimmt und eine logische Erklärung meinerseits kann nur darin bestehen, dass zum Haftprüfungstermin Einiges dagegen sprach.
Von Zweiflerseite wird allerdings ebenso Unfug geschrieben.
Noch etwas
Welche anderen Tatmotive, als die, die in der Erbschaft begründet sein könnte, seht ihr sonst noch?
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
11.01.2013 um 19:25"Merke: Eine genaue Todeszeitbestimmung ist i.d.r. nur innerhalb von 24
Stunden möglich
- Um die Todeszeit möglichst genau zu bestimmen werden mehrere verscheide
Methoden angewandt.
- Insgesamt werden 3 verschiedene Gruppen von Parametern benutzt, um
Aussagen zur Leichenliegezeit zu machen
o Körperbezogene Parameter (sind obligat für die
Leichenliegezeitbestimmung zu erheben)
o Anamnese- und umweltbezogene Parameter (können fakultativ bei der
Leichenliegezeitbestimmung mit einbezogen werden)
o Wundaltersbestimmung (Kann ebenfalls fakultativ bei der
Leichenliegezeitbestimmung mit einbezogen werden)"
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
11.01.2013 um 19:28@ Sensibilla
Der Todeszeitpunkt ( wird wohl irgendwas von ... bis sein, den die Forensik feststellt habe ich ja auch eine weitere Zeugenaussage, die wir noch nicht kennen.
Und wenn dies den anderen Zeugen widerspricht, na ja dann muss der Richter sehen was er draus macht.
Der Todeszeitpunkt ( wird wohl irgendwas von ... bis sein, den die Forensik feststellt habe ich ja auch eine weitere Zeugenaussage, die wir noch nicht kennen.
Und wenn dies den anderen Zeugen widerspricht, na ja dann muss der Richter sehen was er draus macht.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
11.01.2013 um 19:29@lawine jetzt würde sich manch einer glaub ich auf die Füße getreten vorkommen :)
24 Stunden halte ich für sehr sehr eng gezogen. Hier reden wir von 24 Stunden Differenz und so lange da Fachmänner am Werk waren (wovon wir mal stark ausgehen) wird man den Todeszeitpunkt nach 48 oder 72 Stunden definitiv innerhalb dieses Rahmens festlegen können. Egal was doc.check sagt
24 Stunden halte ich für sehr sehr eng gezogen. Hier reden wir von 24 Stunden Differenz und so lange da Fachmänner am Werk waren (wovon wir mal stark ausgehen) wird man den Todeszeitpunkt nach 48 oder 72 Stunden definitiv innerhalb dieses Rahmens festlegen können. Egal was doc.check sagt