Verbum_peto schrieb:Nach dolusd steht die Schwere der Schuld mit Sicherungsverwahrung bereits jetzt fest.
BITTE??!!
geht es hier jetzt um henrike schemmer? die soll in sicherungsverwahrung? warum?
- einschlägige vortrafen?
- "hangtäterin"?
ich bin kein jurist, habe mich aber mit dem thema öfter befasst.
so weit ich weiß, ist die SV ja gerade nicht als "strafe" zu verstehen (dafür gibts ja die jeweilige haftstrafe), sondern die SV dient einzig dem schutz der bevölkerung vor einem weiterhin gefährlichen täter.
und bis jetzt kann ich nicht erkennen, was in diesem fall für eine SV sprechen würde.
wäre nice, wenn mich jemand aufklären könnte, wie das obige zitat gemeint ist.
thx in advance.