bayernwastl schrieb:Ein Unschuldiger schweigt. Zumindest wenn er noch alle Tassen im Schrank hat. Denn bei den tw. rabiaten Vernehmern kann der Erklärungsversuch verhängnisvoll sein. Er kann ja ihn entlastendes durch den Anwalt vortragen lassen.
Das ist so ein Punkt, den ich noch nie verstanden habe.
Im Prozess muss sich doch ein Richter ein "Bild" machen können von einem Angeklagten.
Ein Urteil über einen Menschen kann ich mir aber doch nur dann bilden, wenn dieser Mensch auch den Mund aufmacht. Wenn ich ihn reden und argumentieren höre. Jemand, der nur dasitzt und schweigt, der nur seinen rhetorisch geschulten Anwalt sprechen lässt, den kann ich doch nicht wirklich einschätzen.
Und aus Sicht des Angeklagten: Wäre ich unschuldig, so hätte ich doch ein ureigenes Interesse daran, zur Aufklärung beizutragen. Mein eigenes Verhalten kann doch niemand authentischer erklären als ich selbst.
Mir ist schon klar, dass vor Gericht juristische Spielregeln gelten, aber auch die schalten doch nicht den gesunden Menschenverstand aus.