Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
15.06.2012 um 23:06Textok, beides hat die rechtlichen Voraussetzungen... aber ist es nicht möglich, dass es die Berechtigung gab und es auch prompt in den Zeitungen passiert ist... ich meine die Veröffentlichungen des Bildes von ihr, nach der Verhaftung.
Erst dann kommt ein Anwalt hinzu und widerspricht, reicht Rechtsmittel etc. ein und verhindert somit, dass das Bild ins Fernsehen kommt.
Aus den Printmedien bzw. Internetmedien ist es eh nicht mehr zu entfernen.
Somit wäre es es nicht aufzuheben, aber die Ausstrahlung im Fernsehen. Das würde ich dann Schadensbegrenzung nennen.