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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.781 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2011, Köln ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.01.2013 um 11:35
@GinGin
Ich habs noch nie versucht, aber ich weiß nicht, warum das nicht gehen sollte?

Ich habe auch das Gefühl, dass die Angeklagte hier ein bisschen schikaniert werden soll.

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Luulu ehemaliges Mitglied

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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.01.2013 um 11:37
Zitat von seniasenia schrieb:Wer vorverurteilt ist bekommt eben das Buch weggenommen und den Trinkbecher!
Och nee Senia - nicht schon wieder in diese Richtung!

Sie ist Gefangene und hat sich an Spielregeln zu halten. Ich vermute, dass die JVB es mit "Sicherheit & Ordnung" begründen werden.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.01.2013 um 11:38
@Luulu
Soll sie mit dem Buch randalieren? Oder Plastikbecher mit Erdbeersaft in die hustende Zuschauermenge schmeißen?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.01.2013 um 11:39
@GinGin

achso es wurde also an einem früheren prozesstag dediziert über das verhör video gesprochen?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.01.2013 um 11:39
Gut ich kenn ja die Umstände nicht. Ich find nur, dass @DolusDirectus da eine größere Geschichte draus macht, als es eigentlich ist.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.01.2013 um 11:40
@armleuchter
Das Vernehmungsvideo wurde am 1. und 2. Prozesstag wohl komplett gezeigt.


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Luulu ehemaliges Mitglied

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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.01.2013 um 11:40
Zitat von GinGinGinGin schrieb:@Luulu
Soll sie mit dem Buch randalieren? Oder Plastikbecher mit Erdbeersaft in die hustende Zuschauermenge schmeißen?
Das sage ich ja gar nicht. Nur nochmals: Sie ist Gefangene und hat sich an Spielregeln zu halten. In den zwischenzeitlich 8,5 Monaten U-Haft sollte sie begriffen haben, dass nicht sie die Person ist, die den Ton angibt.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.01.2013 um 11:42
@Luulu

Aber es kann ihr auch nicht einer das mit dem Buch erlauben und ein anderer nimmt es ihr wieder weg.
Auch konnte sie den Becher wohl nicht rausgeschmuggelt haben...also hatte es ihr vorher wer erlaubt.
Und dann macht es eben keinen Sinn. Denn so bekommt das Ganze den Geschmack von Schikane und Willkür.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.01.2013 um 11:43
GinGin schrieb:

@Luulu
Soll sie mit dem Buch randalieren? Oder Plastikbecher mit Erdbeersaft in die hustende Zuschauermenge schmeißen?


Das sage ich ja gar nicht. Nur nochmals: Sie ist Gefangene und hat sich an Spielregeln zu halten. In den zwischenzeitlich 8,5 Monaten U-Haft sollte sie begriffen haben, dass nicht sie die Person ist, die den Ton angibt.
Natürlich nicht, aber ebenso gilt, dass sie als Gefangene nicht irgendwelchen unnötigen Schikanen ausgesetzt werden muss. Wie gesagt, ich kenn die näheren Umstände nicht, aber es hört sich für mich schon ein bissl nach Piesacken an. Entweder man lässt ihr das Buch und den Becher, oder man verbietet es von Anfang an.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.01.2013 um 11:45
ich denke das man so lange als unschuldig zu gelten hat bis das einem die Tat nachgewiesen wird! Und dann muss das auch noch nicht stimmen!
Leider gibt es immer wieder Fehlurteile!

Aber solange man als unschuldig gilt, sollte man auch ein Buch lesen können und einen Trinkbecher bekommen!

Das ist meine Meinung!


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Luulu ehemaliges Mitglied

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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.01.2013 um 11:46
@GinGin
kennst du denn die Anordnungen, die durch den AL oder das Gericht getroffen wurden. So wurde ja offensichtlich auch die Fesselung angeordnet.
Innerhalb der Anstalt kann es ja durchaus noch erlaubt worden sein aber spätestens bei Übergabe der Gefangenen an den Fahrdienst sind andere JVB zuständig und verantwortlich. Wenn diese darin eine Gefahr für die Sicherheit & Ordnung feststellen, so hat sie das hinzunehmen und nicht zu hinterfragen.
Ähnlich verhält es sich mit den Zuständigkeiten innerhalb des Gerichtsgebäudes. Wenn die Wachtmeister dort das nicht dulden, dann ist auch dieses so hinzunehmen. Da muss nicht gleich von Schikane gesprochen werden!


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.01.2013 um 11:47
@Luulu

ich hoffe für dich das du nicht selbst mal unschuldig in U Haft kommst und dann vor Gericht sitzen musst! Würdest du dann auch so schreiben wie jetzt?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.01.2013 um 11:48
@Luulu
Sie wird nicht die erste Gefangene sein, die zum Gericht transportiert wurde. Insofern muss es klare Absprachen geben, was mitgenommen werden darf und was nicht. Und wenn es die nicht gibt, dann ist zu hinterfragen, weshalb sie Buch und Becher nicht mitnehmen sollte. Und da sehe ich keinen Grund für!


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.01.2013 um 11:48
man muß es aber auch nicht so widerlich ausbreiten wie es dolu tut


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.01.2013 um 11:48
Zitat von LuuluLuulu schrieb:Wenn die Wachtmeister dort das nicht dulden, dann ist auch dieses so hinzunehmen. Da muss nicht gleich von Schikane gesprochen werden!
Wenn ihr ein Becher weggenommen aber ein anderer gegeben wird? Ich weiß ja nicht.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.01.2013 um 11:49
man muß es aber auch nicht so wiederlich ausbreiten wie es dolu tut
Darauf wollte ich eigentlich ursprünglich hinaus.


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Luulu ehemaliges Mitglied

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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.01.2013 um 11:52
Zitat von seniasenia schrieb:Aber solange man als unschuldig gilt, sollte man auch ein Buch lesen können und einen Trinkbecher bekommen!

Das ist meine Meinung!
@senia
Diese Meinung zu haben ist ja auch dein gutes Recht! Die Tatsache, dass sie in U-Haft sitzt zeigt doch, dass noch von ihrer Unschuld ausgegangen wird. Ob sie tatsächlich unschuldig -wie du schreibst- in Haft genommen wurde wird sich im Laufe des Prozesses noch zeigen.

@GinGin
@John_Doe_1974
@senia

wissen wir um welche Art von Becher es bei ihrem ging? War er aus Glas o.ä.? Dann kann ich mir hier schon vorstellen, dass zugunsten der Sicherheit dagegen entschieden wurde.

Nochmals: sie ist Gefangene und hat sich an Spielregeln zu halten ohne wenn und aber!


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Luulu ehemaliges Mitglied

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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.01.2013 um 11:53
Zitat von wieso1wieso1 schrieb:man muß es aber auch nicht so widerlich ausbreiten wie es dolu tut
@wieso1
da gebe ich dir Recht.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.01.2013 um 11:53
@Luulu
Es ging um einen Plastikbecher. Sie wird wohl kaum ein Glas mitbekommen haben. Erstaunlich wie obrigkeitshörig du bist!


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.01.2013 um 11:53
Der männliche Zeuge sagte aus am Freitag Sonderangebot Limonade bei Penny gekauft zu haben.
Nachprüfbar?


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