Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
14.01.2013 um 16:07der Todeszeitpunkt steht fest, dass könnte man jetzt mal stehen lassen.
die Art und Weise der Tatbegehung auch. <<<beides sind aber keine Beweise für die Schuld von HS
Schlussfolgerung der Kripo/Staatsanwaltschaft: HS hätte die Tat begehen können. Sie hat für die Tatzeit kein Alibi und evt ein Motiv. <<< mit diesem Sachstand wurde sie angeklagt.
Hier setzt die Indizienkette an, die RA S versuchen wird, zu zerpflücken. Oder auch nicht.
und Staatsanwaltschaft wird alles dransetzen, alle Puzzleteilchen, wie das Domina/170kg -Pärchen, den Überraschungsbesuch, das Verhalten am Tatort usw. in eine schlüssige Indizienkette zu bringen.
Richter Bock muss dann bewerten und im Namen des Volkes ein Urteil sprechen.
wir sehen uns alle UNS bekannten Puzzleteilchen an, drehen und wenden sie sozusagen hundert Mal. Aber das Urteil hat hier niemand zu fällen.
die Art und Weise der Tatbegehung auch. <<<beides sind aber keine Beweise für die Schuld von HS
Schlussfolgerung der Kripo/Staatsanwaltschaft: HS hätte die Tat begehen können. Sie hat für die Tatzeit kein Alibi und evt ein Motiv. <<< mit diesem Sachstand wurde sie angeklagt.
Hier setzt die Indizienkette an, die RA S versuchen wird, zu zerpflücken. Oder auch nicht.
und Staatsanwaltschaft wird alles dransetzen, alle Puzzleteilchen, wie das Domina/170kg -Pärchen, den Überraschungsbesuch, das Verhalten am Tatort usw. in eine schlüssige Indizienkette zu bringen.
Richter Bock muss dann bewerten und im Namen des Volkes ein Urteil sprechen.
wir sehen uns alle UNS bekannten Puzzleteilchen an, drehen und wenden sie sozusagen hundert Mal. Aber das Urteil hat hier niemand zu fällen.