@talida regenbogen1 .. ich denke mal sie wurde zu ihrem Erscheinungsbild von ihren Anwälten beraten. ............
Ja, davon kannst Du ausgehen. Das lernt man im Jurastudium quasi schon in den Anfangssemestern in der Theorie und im Referendariat spätestens in der Anwaltsstation, daß der RA dem Mandanten immer den guten Rat erteilt (in einigen Fällen auch anstatt "Rat" die "Anweisung" erteilt, dass sich der Mandant so anzuziehen hat, daß er bei den relevanten Prozessbeteiligten (im Strafverfahren die StA + den (die ) Richter einen möglichst guten Eindruck hinterlässt, bzw. zu hinterlassen in der Lage ist.
Denn, das Auge isst ja bekanntlich mit ! UND man darf diese Wirkung auf die Richter und Geschworenen NICHT UNTERSCHÄTZEN ! Allerdings ist das dann eher bei harmloseren Delikten denn MORD relevant,bei denen man einen sog. Strafrahmen...von ...bis...zur Auswahl hat und mit sympathischem Äusseren eben den Strafrahmen eher in Richtung der Mindeststrafe nach untern zu verschieben ! Gerade bei den Laienrichtern (den Schöffen) kann das durchaus dann zum Zünglein an der Waage werden !
Bei Männern idealerweise mit dunklem Anzug und Krawatte, bei Frauen idealerweise das zurückhaltende, dezente (Anti Domina) Kostüm.
All das soll dazu führen, daß man wenigsten ein kleines bisschen manipulativ auf die zu erwartenden Entscheidungen einwirkt.....
......Das Fahnungsfoto .. ja das hat mir auch schon zu denken gegen und ich weiss nicht ob sich hier noch jemand erinnert .....durch googlen findet man ja auch ein anderes Bild von HS das zu Werbezwecken ihrer Nahrungsergänzung dient und auf dem sie völlig anders und sehr weich und sympathisch ausschaut mit etwas längeren und wohl auch dunkleren Haaren - praktisch wie eine ganz andere Person wirkt sie dort drauf.
Die Auswahl des tatsächlich auserwählten Privatphotos für das spätere Fahndungsplakat hat sicherlich nichts damit zu tun, daß man kein anderes Foto der HS in deren Haushalt gefunden hätte...... Hier wird eine -für meinen ganz persönlichen Geschmack-nach aussen hin exzessiv hart und gnadenlos wirkende HS mit teils etwas brutalen Gesichtszügen (durchgezechte Nacht, völlig übermüdet, bzw. völlig nervlich am Ende..?) gezeigt!
Dass ausgerechnet dieses Foto ausgewählt wurde und nicht dasjenige, welches sie als Ernährungsberaterin mit Pillchenverkauf zeigt, ist natürlich INTERESSENGESTEUERT durch die StA Ko. Sie kann schon rein subjektiv keinerlei Interesse daran haben, die HS als super sympathisches Softie Mädchen im Fahndungsplakat darzustellen.
Hätte RA Schwenn zum Zeitpunkt kurz vor Erscheinen des Fahndungsplakates bereits das Mandat zur Verteidigung gehabt UND (kumulativ!) hätte er RECHTLICH die Möglichkeit der Einflussnahme gehabt (was natürlich in der Realität nonsens ist), dann hätte er wahrscheinlich das bestmögliche Foto herausgesucht, auf dem die HS extrem liebevoll, zärtlich und soft rüberkommt. Dieses Photo hätte er dann ggf. in ein Familienfoto hineinkopiert, auf dem man sieht, wie sehr sie ihren Liebsten deren BÄCKCHEN STREICHELT und hätte dann zum Schutze ihrer Familie deren Augen mit schwarzen Balken versehen.
Und genau deshalb, damit so etwas nicht passiert, entscheidet das nicht der Anwalt der Angeklagten sondern die Justiz !