Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
23.12.2012 um 20:58Danke raheko.
Die Pflicht zur Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation gebietet nicht, den Beschuldigten, der keinen Wunsch auf Zuziehung eines Verteidigers äußert, auf einen vorhandenen Strafverteidigernotdienst hinzuweisen (Anschluss an BGH StV 1996, 187; BGH StV 2002, 180 f.).Wikipedia: Belehrung (Recht)