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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.835 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2011, Köln ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.12.2012 um 20:58
Danke raheko.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.12.2012 um 21:00
das die vernehmung in meppen stattfandt ist doch wirklich nicht wichtig, wenn dann in nordhorn, lingen o.ä.


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Luulu ehemaliges Mitglied

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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.12.2012 um 21:01
@ron123
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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.12.2012 um 21:04
Der Verhaftete sollte Ruhe bewahren und auf seinem selbstverständlichen Recht bestehen, mit einem Rechtsanwalt zu sprechen. Nicht selten stellen Polizei und Staatsanwälte die Gründe für die Festnahme derart fadenscheinig dar und verleiten die unerfahren mit der Situation der eigenen Festnahme konfrontiere Person dazu, die Vorwürfe „ganz schnell zurechtzurücken“ oder „klarzustellen“.

Davon kann in der Regel nur abgeraten werden.

Nicht selten wird der verhafteten Person lediglich das Recht eingeräumt, nur ein Telefonat zu führen. Verfügt der Festgenommene über keinen Kontakt zu einem Strafverteidiger, bietet sich an, dieses Telefonat zu nutzen, um einen Familienangehörigen anzurufen. Das Telefonat kann so dazu genutzt werden, die Angehörigen über das Geschehene zu informieren, aber gleichzeitig auch zu bitten, „in Ruhe“ (zum Beispiel über das Internet) einen geeigneten Verteidiger zu suchen.

Berühmt geworden ist der Fall, bei dem die Polizei dem Festgenommenen mitten in der Nacht lediglich ein Telefonbuch hinlegte. Als der Festgenommene mit den spärlichen Informationen des Telefonbuchs des Nächtens keinen Verteidiger herbeirufen konnte, wurde schließlich eine Vernehmung ohne Verteidiger durchgeführt. Der BGH entschied später, dass die so gewonnenen Erkenntnisse aus der Vernehmung rechtsstaatswidrig gewonnen wurden und unter Berücksichtigung bestimmter prozessualer Bedingungen im weiteren Strafverfahren nicht verwandt werden dürfen.

Dann hat HS evtl Glück


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.12.2012 um 21:05
mein beitrag betrifft eine ältere aussage, sorry


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.12.2012 um 21:09
Also Wiki sagt:
Die Pflicht zur Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation gebietet nicht, den Beschuldigten, der keinen Wunsch auf Zuziehung eines Verteidigers äußert, auf einen vorhandenen Strafverteidigernotdienst hinzuweisen (Anschluss an BGH StV 1996, 187; BGH StV 2002, 180 f.).
Wikipedia: Belehrung (Recht)


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Luulu ehemaliges Mitglied

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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.12.2012 um 21:10
@MrsMonk
und das hat HS ja nach mehrmaligem Nachfragen nicht gewünscht. Daher doch eigentlich alles richtig gelaufen, oder?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.12.2012 um 21:11
heisst das, sie wollte keinen notdienst?????


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Luulu ehemaliges Mitglied

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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.12.2012 um 21:12
@ron123
nein, sie wollte keinen Verteidiger. Daher auch keine Pflicht auf Hinweis in Bezug auf den Notdienst durch die Kripo


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.12.2012 um 21:14
@Luulu
Scheint so.. Aber ich habe ja leider das Video nicht gesehen, kann also nur nach dem urteilen, was hier berichtet wurde. Inwieweit KHK Lauxen darauf achten musste, ob H.S. ev. die Situation verkennt, weiß ich nicht. Aber wenn ich an den Fall Peggy denke, was da bei den Vernehmungen Ulvis alles ok war..


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.12.2012 um 21:15
Sie hat das recht auf 2 Anrufe Anwalt und auch zu Hause ,das die sich kümmern,wenn kein Anwalt zu ereichen ist Sie wollte einen muß man Ihr die Notfall Nr Anwälte aushändigen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.12.2012 um 21:16
Ich habe sie Entscheidung im Kopf, die Kevin angeführt hat.

Man muss berücksichtigen, dass es am BGH verschiedene Senate gibt die zum Teil einander widersprechen.

Ist auch Glückssache.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.12.2012 um 21:18
@ raheko
wollte das nicht alles hier reinkupieren, der Anwalt schreibt das man recht auf 2 Anrufe hat auch den Anruf nach Hause darf nicht untersagt werden.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.12.2012 um 21:18
@Verbum_peto
Ja, aber auf die Frage, ob sie einen anderen Anwalt möchte, hat sie ja dann schon mit "Nein." geantwortet. Also denke ich musste Lauxen ihr nicht mehr noch extra die Notfallnummer ans Herz legen. Oder?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.12.2012 um 21:19
@Kevin04
Quellen wären aber immer schön..


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.12.2012 um 21:22
@ MRSMonk
Schreibt Anwalt im Internet, wenn ich hier namen schreibe wird das eh gelöscht.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.12.2012 um 21:23
@MrsMonk

Der Grundsatz des fairen Verfahrens (Art. 6 EMRK) kann es gebieten, den Zustand von HS kritisch zu hinterfragen und nicht eine bloße lästige Formalie zu erfüllen.

Es hat schon Fälle gegeben, da wurden Leute mit 3,4 Peonille noch als vernehmungsfähig angesehen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.12.2012 um 21:25
Ich möchte HS nun auch nicht nach dem Gelüge im Verhör in schutz nehmen,aber über so viele Stunden zu Verhören und bitte nicht nachkommen das Ihr Mann zb von zu Hause Anwalt besorgt ist schon sehr fragwürdig.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.12.2012 um 21:32
Nicht selten wird der verhafteten Person lediglich das Recht eingeräumt, nur ein Telefonat zu führen. Verfügt der Festgenommene über keinen Kontakt zu einem Strafverteidiger, bietet sich an, dieses Telefonat zu nutzen, um einen Familienangehörigen anzurufen. Das Telefonat kann so dazu genutzt werden, die Angehörigen über das Geschehene zu informieren, aber gleichzeitig auch zu bitten, „in Ruhe“ (zum Beispiel über das Internet) einen geeigneten Verteidiger zu suchen.

Berühmt geworden ist der Fall, bei dem die Polizei dem Festgenommenen mitten in der Nacht lediglich ein Telefonbuch hinlegte. Als der Festgenommene mit den spärlichen Informationen des Telefonbuchs des Nächtens keinen Verteidiger herbeirufen konnte, wurde schließlich eine Vernehmung ohne Verteidiger durchgeführt. Der BGH entschied später, dass die so gewonnenen Erkenntnisse aus der Vernehmung rechtsstaatswidrig gewonnen wurden und unter Berücksichtigung bestimmter prozessualer Bedingungen im weiteren Strafverfahren nicht verwandt werden dürfen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.12.2012 um 21:33
Ich glaub zwar nicht, daß man mit 3,4 Promille noch was vernünftiges rauskriegt, aber es kann schon sein, daß der eine bei 1 Promille mehr "herumduselt" als ein anderer....


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