Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
23.12.2012 um 17:43Ein Festgenommener muss bis zum Ablauf des auf die Festnahme folgenden Tages freigelassen oder dem Haftrichter vorgeführt werden.
raheko Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)heute um 17:43so habe ich das auch in Erinnerung was die Berichterstatter hier geschrieben haben ... die Vernehmung fand in Meppen statt, sie wurde dort über Nacht in Gewahrsam genommen und am nächsten Tag in Koblenz dem Haftrichter vorgeführt.
Ein Festgenommener muss bis zum Ablauf des auf die Festnahme folgenden Tages freigelassen oder dem Haftrichter vorgeführt werden.
@Luulu .. Es ging charline um das erreichen eines Anwaltes bei der VerhaftungHier hat sie sich dann offensichtlich in ihren Ausführungen geirrt. Kann ja passieren- aber dann pauschal alles als Lüge abzutun ist sicherlich nicht richtig @talida
Paulaner schrieb:Ach und der 24. war das nicht ein Donnerstag?@Paulaner
charlineSie droht hier sogar Folgen an wegen dem Verhaftungstag .. das habe ich jetzt erst erfasst.
versteckt
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz) 19.12.2012 um 22:43
ich noch mal
„Ziemlich problematisch fand ich bei der Vernehmung übrigens, dass HS mehrfach fragte, ob sie ihren Mann kontaktieren könne, damit der ihr einen Anwalt besorge. Darauf ist Lauxen aber nicht richtig eingegangen.) von Dr Miri“
dieses nicht richtig drauf eingehen wird folgen haben. denn der khk verweigert der beschuldigten den anwalt, wissendlich schon vorab mit dem festnahmezeitpunkt am freitag abend. denn einen zwingenden grund gab es nicht. so arbeitet kein profi der eine saubere vernehmung im sinn hat. im wohnhaus durfte niemand während der durchsuchung an das telefon. später versuchte herr b.sch seine frau zu finden, denn auskunft war ihm verweigert worden. also war keiner im haus. er wußte auch nicht, das seine minderjährige tochter ohne anwalt oder ihn verhört wurde. die vernehmer aber das es durch seinen anwalt und ihn untersagt war. was sagt mir das? das am geltenden recht vorbei ermittelt wurde.
mein erster eindruck ist, das wenig brauchbares ermittelt, dafür viel phantasie und mögliches als indiz herhalten muß-dazu zu einseitig. denn andere tatmöglichkeiten wurde nur sporadisch angeklopft.
gute nacht charline
sensibella schrieb:Das ist natürlich möglich, aber ganz sicher nicht im Sinne der Verteidigung. Es würde auf einen unprofessionellen Umgang mit Informationen hindeuten.
aber es ist wohl stark davon auszugehen, dass den inhalt der anklageschrift auch andere menschen kennen. Nicht wortwörtlich sondern den groben Inhalt.