@regenbogen1 : Ja, das mit dem Widerspruch bezgl. des Selbstmordes ist mir auch aufgefallen, allerdings (gesetzt dem Fall, es sollte stimmen), kann es sich dabei auch beim ersten Mal um eine (ernsthafte) Überlegung gehandelt haben und nun wollte sie es halt "ausprobieren".
Es ist allerdings nicht von der Hand zu weisen, daß neben der Aussage "dann müssen sie halt sehen, wie sie zurecht kommen", ebenfalls merkwürdig klingt: "ich wollte sehen, wie sich das anfühlt und ob ich das kann".
Ja, wie fühlt sich das an, tot zu sein oder todliche Verletzungen zu erleiden?
Wenn wir jetzt die These etwas weiter spinnen, könnte man zu dem Schluß kommen, daß man sich mit dem Tod als solches beschäftigt hat, einem Mord an sich, evt. sogar einer/dieser Tat (aus Sicht des Täters) bzw. etwas ausgesprochen wurde, was das Unterbewusstsein beschäftigt - kann in dem Fall als Täter oder Angehöriger durchaus der Fall sein.
Ist aber nur ein Einwurf von mir, ich war ja an den 2 Tagen nicht dabei und bei sowas ist es immer gut, die Mimik sehen zu können. Fachlich kenne ich mich damit nicht aus, das müssten Psychologen beurteilen und ich denke bzw. bin diesbzgl. auch gespannt auf die Beobachtungen des Gerichtspsychologen.