Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
10.07.2012 um 16:22@ Rona64:
Wenn du mit deiner Vermutung wirklich einen Treffer gelandet hättest, dann würde grundsätzlich ein späteres Berufen auf ein Zeugnisverweigerungsrecht nichts mehr helfen, da in diesem Fall der vernehmende Polizeibeamte als Zeuge auftreten könnte.
Etwas anderes wäre nur gegeben, wenn dieser Beamte anlässlich der Vernehmung nicht wirksam die aussagende Person belehrt hätte, zB über ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Dann müsste der Verwertung der Aussage des Polizeibeamten widersprochen werden. Erfolgt kein Widerspruch oder dieser zu spät, so wäre die Aussage des polizeibeamten wiederum verwertbar.
Wenn du mit deiner Vermutung wirklich einen Treffer gelandet hättest, dann würde grundsätzlich ein späteres Berufen auf ein Zeugnisverweigerungsrecht nichts mehr helfen, da in diesem Fall der vernehmende Polizeibeamte als Zeuge auftreten könnte.
Etwas anderes wäre nur gegeben, wenn dieser Beamte anlässlich der Vernehmung nicht wirksam die aussagende Person belehrt hätte, zB über ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Dann müsste der Verwertung der Aussage des Polizeibeamten widersprochen werden. Erfolgt kein Widerspruch oder dieser zu spät, so wäre die Aussage des polizeibeamten wiederum verwertbar.