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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.781 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2011, Köln ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.07.2012 um 16:22
@ Rona64:

Wenn du mit deiner Vermutung wirklich einen Treffer gelandet hättest, dann würde grundsätzlich ein späteres Berufen auf ein Zeugnisverweigerungsrecht nichts mehr helfen, da in diesem Fall der vernehmende Polizeibeamte als Zeuge auftreten könnte.

Etwas anderes wäre nur gegeben, wenn dieser Beamte anlässlich der Vernehmung nicht wirksam die aussagende Person belehrt hätte, zB über ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Dann müsste der Verwertung der Aussage des Polizeibeamten widersprochen werden. Erfolgt kein Widerspruch oder dieser zu spät, so wäre die Aussage des polizeibeamten wiederum verwertbar.

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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.07.2012 um 16:36
@talida
Zitat von talidatalida schrieb:Im Sommer öffnet man auch gerne mal die Schlafzimmerfenster über Nacht, oder kippt sie zumindest. Gehen dann am nächsten Tag die Rolläden hoch dringt durch die geöffneten/gekippten Fenster noch mehr Wärme in die Räume ein
Nimm das so für die zwei Tage, ohne geöffnete Fenster, dann sind immer gleichbleibende Verhältnisse.

servus


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.07.2012 um 16:41
@jungler
Zitat von junglerjungler schrieb:@bayernwastl
du nimmst es scheinbar so wie du es gerade gebrauchen kannst.
Einmal ist bei XY nicht alles 1:1, dann wieder doch.... Die Rolläden, so es denn welche mit elektrischer Schaltung sein sollten, gehen im Hochsommer , wie Weisbirke schon zurecht schrieb, nicht schon um 19 Uhr abends runter und sie waren ja wohl unten als die Juniors ankamen.
Zeig wo ich behaupte, daß bei Xy IMMER alles 1:1 ist? Wo steht von mir geschrieben, daß die Rollos um 19h unten waren? Ich wundere mich hier nur noch.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.07.2012 um 17:00
Auf dem neuen Fahndungsplakat wird nicht mehr nur der Tatzeitpunkt genannt, sondern auch nach den ... Tagen zuvor gefragt.
Dies stützt meine Theorie, dass in der Abwesenheit von Sch.sen. was geschehen ist, was nach der Rückkehr aufgeflogen ist und mit der Tat versucht wurde zu vertuschen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.07.2012 um 17:03
servus
@Angel1963

Wie wahr, wie wahr. Warum hat man das nicht in den 10 Monaten Ermittlung davor berücksichtigt?
Sooo unlogisch ist es denn ja wirklich nicht.

servus


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.07.2012 um 17:04
Klärung der Vermögensverhältnisse dauert und dauert und dauert ...


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.07.2012 um 17:18
Eines ist ganz sicher und unumstößlich. Frau W.S. wäre heute 69 Jahre alt geworden. Sie hatte noch so viel vor in ihrem Leben, schöne Reisen, Feste und das Heranreifen der Enkelkinder zu beobachten.
Wer hat sich angemaßt dieses Leben zu beenden und den Zeitpunkt dafür bestimmt? Wer hat sich das Recht herausgenommen Gott zu spielen?
Ich wünsche Ihnen und Ihrem Mann, dass es Ihnen dort wo Sie jetzt sind gut geht und dass Sie beide als Schutzengel nach den Hinterbliebenen schauen. Es gibt Gerechtigkeit in dieser Welt und Ihr Mörde/in wird zur Rechenschaft gezogen werden. -Gottes Mühlen mahlen langsam aber sicher-

Jetzt zünde ich eine Kerze für W.S. an und bin sicher, dass ganz viele Menschen in Koblenz und im Emsland in Gedanken bei Ihnen sind.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.07.2012 um 17:37
@Verbum_peto
Das ist nicht richtig! Polizei darf eben nicht als Zeuge von gemachten Aussagen im Prozess auftreten!


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.07.2012 um 17:46
Also natürlich nur, wenn die Person ein Zeugnisverweigerungsrecht hat und davon Gebrauch gemacht hat. Da bin ich mir 100% sicher.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.07.2012 um 17:50
Zitat von Angel1963Angel1963 schrieb:Dies stützt meine Theorie, dass in der Abwesenheit von Sch.sen. was geschehen ist, was nach der Rückkehr aufgeflogen ist und mit der Tat versucht wurde zu vertuschen.
Woran denkst Du dabei?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.07.2012 um 17:52
@ bayernwastel
kein Problem, habe auch nicht geschrieben du hast gesagt: IMMER, sondern du nimmst xy wenn es für dich ok ist als richtige Darstellung und wenn nicht, dann ist es bei xy verkehrt dargestellt. Nur das

gestern: 23.48
lt.xy lag der Todeszeitpunkt vor 24.00 Uhr


heute 13.17
Es wurde schon mehrfach darauf verwiesen, daß bei xy leider zu viele Fehler in den Abläufen sind.


heute 12.42
Da die Rolläden automatisch schließen und öffnen. Somit ist auch erklärt, warum den Nachbarn nichts auffallen mußte.

- daraus interpretiere ich, die Rolläden sind deiner Meinung nach morgens hoch und abends runter gegangen, demnasch ist den Nachbarn nichts ungewöhnliches aufgefallen.
Bedeutet dann wiederum, die Zeit wäre auf runter vor 19.00 Uhr eingestellt gewesen, was Blödsinn gewesen wäre.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.07.2012 um 17:57
@ alle
Guter neuer Ansatz finde ich, dass etwas vertuscht werden sollte.

Apropos Mantrailer. Brauche mal Eure Hilfe. Diese Wau-Waus wurden ja auch noch geraume Zeit nach dem Mord eingesetzt oder? Es hieß hier immer wieder, dass Regen und Schnee usw die Spuren längst verwischt haben.
Die Hunde orientieren sich wie beschrieben an Hautpartikeln der Opfer und folgen dann einer Fährte. Richtig?
Nun ist es aber doch wohl so gewesen, dass die Juniors öfters nach dem Tod der Seniors in Ko. waren. Bestimmt hat der Sohn auch Persönliches seiner Eltern als Erinnerung sozusagen mitgenommen. Hautschuppen und Partikel also, die er jedesmal nach dem Mord nach Haren mitgeschleift hat!?? Und davon üppig


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.07.2012 um 18:09
Hmm.. "mein Juragott" ( ;) @LivingElvis ) laesst sich irgendwie gar nicht mehr sehen hier..

Ich frage mich gerade wie das denn mit dem Zeugnisverweigerungsrecht ist. Dieses kann jemand (nach meiner persoenlichen laienhaften Logik) nur dann haben, wenn es einen Beschuldigten gibt.

Wenn es um allgemeine Tatumstandsermittlungen und Zeugenbefragungen geht, ohne, dass es bereits einen Verdaechtigen gibt.. wie sollte da jemand ein Zeugnis verweigern? Oder muss JEDER Zeuge generell belehrt werden, dass er nichts sagen muss falls er sich oder einen nahen Angehoerigen dadurch belastet? Ich meine, die haben 1000 Leute befragt.. muss da jeder Nachbar, jeder Tankwart etc. belehrt werden?

Wo sind die Juristen?? :)


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.07.2012 um 18:12
@atencion
Wenn ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht, muss belehrt werden. Egal wie viele Leute befragt werden.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.07.2012 um 18:18
http://www.rechtslexikon-online.de/Zeugenvernehmung.html (Archiv-Version vom 19.12.2012)

@atencion
Jeder Nachbar, jeder Tankwart, jeder Depp.

Auf der Polizei muss niemand mehr sagen als seine Personalien. Hier eine völlig falsche Meinung beim Laien. Aussagen muss man nur bei der Staatsanwaltschaft. Kann man drauf bestehen, sind die aber sauer.
Beschuldigte sollten NIEMALS aussagen, weil dann ein zusätzlicher "Beweis" im Urteil stehen wird:
Einlassung des Beschuldigten.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.07.2012 um 18:19
@Rona64
Ja, aber wenn es noch keinen Beschuldigten oder Verdaechtigen gibt? Und nur allgemein gefragt wird? Wie kann man dann wissen, dass da spaeter ein Zeugnisverweigerungsrecht greifen koennte?

z.B. Kinder werden gefragt: Und ihr wolltet dann erstmal mit dem Hund Gassi?
Kind antwortet: Nee, ich wollte gar nicht, Mamma hat gesagt ich soll gehen.

Haette dieses Kind vorher belehrt werden muessen? Die Mutter war ja zu dem Zeipunkt noch nicht verdaechtig. Wurde aber durch die Aussage des Kindes mehr verdaechtig als sie es vorher war.

(ist jetzt nur ein theoretisches Beispiel)


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.07.2012 um 18:23
@atencion
Es ist ja so, dass wenn zB das Kind bei der Polizei gegen Mama oder Papa ausgesagt hat, es nicht vor Gericht verwertet werden darf, wenn das Kind vor Gericht vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat.

Und dann darf auch der Polizist nicht als Zeuge das Gesagte vor Gericht aussagen, auch das Protokoll darf nicht verlesen werden...( bzw es darf nicht verwertet werden) Gleiches gilt für Aussagen bei der StA. einzige Ausnahme, wenn Ermittlungsrichter so eine Aussage aufgenommen hat,


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.07.2012 um 18:23
@Singaporesling
Und dein Link.. bezieht der sich auf Befragungen durch die Polizei? Oder vor Gericht?

Und gibt es Unterschiede zwischen einer Vernehmung und z.B. einer Befragung? Gibts da unterschiedliche Arten?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.07.2012 um 18:26
@Angel1963 - vielleicht fand ja auch eine Art Probedurchgang statt? Also, ob der Zeitplan hinhaut.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.07.2012 um 18:26
@Rona64
Ok, so klingts einleuchtend fuer mich.
Meine Frage bezog sich ja eher darauf, ob die "boese" Polizei bei der Erstbefragung ev. nicht ausreichend aufgeklaert hat oder ob sie das da gar nicht musste.


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