lysander schrieb:Der dringende Tatverdacht ist eine der Voraussetzungen für den Erlass eines Untersuchungshaftbefehls.
Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Arten des Tatverdachts. In der geringsten Stufe wird vom Anfangsverdacht, in der mittleren Stufen vom hinreichenden Tatverdacht und in der höchsten Stufe vom dringenden Tatverdacht gesprochen.
Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem gesamten bisherigen Ermittlungsergebnis ein hoher Wahrscheinlichkeitsgrad dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat.
Der Verdachtsgrad ist hier höher als beim Anfangsverdacht und beim hinreichenden Tatverdacht.
Absolut richtig.
Verbum_peto schrieb:Nur weil ein Haftbefehl ergangen ist heißt dies noch lange nicht, dass ein dringender Tatverdacht bewiesen worden ist.
Der "d.T." wird nicht "bewiesen", er wird "begründet". Mit was der in Einzelnen begründet ist, wissen nur die, die den U-Haft-Befehl gelesen haben. Das muss man nicht alles in die Rhein-Zeitung schreiben oder in XY vortragen.
Es ist auch unerheblich, ob der d.T. uns hier reicht. Wichtig ist, dass er dem Ermittlungsrichter offenbar reicht.
Das ist kein Beweis. Es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung. So ganz ohne was, spricht man das aber nicht aus. Insbesondere hier nicht, denn
- man hat eine 3-fache Mutter als TV. Der Eingriff ist folglich besonders stark und muss im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes auch auf die Folgen für die Familie geprüft werden.
- U-Haft kostet Geld. Insbesondere, wenn hinterher nichts dabei rauskommt.
Daneben ist die gesetzliche Anforderung für eine Öffentlichkeitsfahndung wegen des enormen Grundrechtseingriffes besonders hoch. Hier haben wir einen extrem seltenen Fall - die TV sitzt bereits in Haft, dennoch wird aktuell noch mit dem Foto von HS gefahndet. Normalerweise macht man das nur, wenn derjenige auf Flucht ist.
Hier haben wir mit dieser Fahndungsart nicht nur den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der HS, wir haben ferner eine starke Belastung der gesamten Familie.
Wenn das Ding nach hinten losgeht, macht der zuständige StA die nächsten Jahre nur noch KV und FoF-Sachen. Der wird sich das schon gut überlegt haben, ob er HS in HAft nehmen lässt oder nicht. Also einfach nur so, weil BS n Alibi hat und man unbedingt jemanden in Haft haben wollte....nee...kann man ausschließen. Dazu hatte der Fall auch allgemein zu geringes Medienecho erfahren.