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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.835 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2011, Köln ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.06.2012 um 19:51
Zitat von Verbum_petoVerbum_peto schrieb:Soweit die Theorie...wie man sie an der Uni lernt.In der Praxis wird ein Antrag der StA auf Erlass eines Haftbefehls auch ihne dringenden Tatverdacht sehr wohlwollend behandelt.
U-Haft schafft Rechtskraft.
Wohlwollend hin oder her...der Tatverdacht muss " dringend " bewiesen sein. Nur ist das natürlich interpretationsfähig. Man kann diesen Begriff extensiv oder restriktiv auslegen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.06.2012 um 19:53
@Cleo1956

Wenn ich solch ein Verbrechen ohne Einbruchsspuren begehe,muß ich damit rechnen intensiv überprüft zu werden.Da wäre ein extra Handy,das ich danach verschwinden lasse aus ihrer Sicht sinnvoll gewesen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.06.2012 um 19:55
Zitat von lysanderlysander schrieb:Der dringende Tatverdacht ist eine der Voraussetzungen für den Erlass eines Untersuchungshaftbefehls.

Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Arten des Tatverdachts. In der geringsten Stufe wird vom Anfangsverdacht, in der mittleren Stufen vom hinreichenden Tatverdacht und in der höchsten Stufe vom dringenden Tatverdacht gesprochen.

Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem gesamten bisherigen Ermittlungsergebnis ein hoher Wahrscheinlichkeitsgrad dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat.

Der Verdachtsgrad ist hier höher als beim Anfangsverdacht und beim hinreichenden Tatverdacht.
Absolut richtig.
Zitat von Verbum_petoVerbum_peto schrieb:Nur weil ein Haftbefehl ergangen ist heißt dies noch lange nicht, dass ein dringender Tatverdacht bewiesen worden ist.
Der "d.T." wird nicht "bewiesen", er wird "begründet". Mit was der in Einzelnen begründet ist, wissen nur die, die den U-Haft-Befehl gelesen haben. Das muss man nicht alles in die Rhein-Zeitung schreiben oder in XY vortragen.

Es ist auch unerheblich, ob der d.T. uns hier reicht. Wichtig ist, dass er dem Ermittlungsrichter offenbar reicht.

Das ist kein Beweis. Es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung. So ganz ohne was, spricht man das aber nicht aus. Insbesondere hier nicht, denn
- man hat eine 3-fache Mutter als TV. Der Eingriff ist folglich besonders stark und muss im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes auch auf die Folgen für die Familie geprüft werden.
- U-Haft kostet Geld. Insbesondere, wenn hinterher nichts dabei rauskommt.

Daneben ist die gesetzliche Anforderung für eine Öffentlichkeitsfahndung wegen des enormen Grundrechtseingriffes besonders hoch. Hier haben wir einen extrem seltenen Fall - die TV sitzt bereits in Haft, dennoch wird aktuell noch mit dem Foto von HS gefahndet. Normalerweise macht man das nur, wenn derjenige auf Flucht ist.
Hier haben wir mit dieser Fahndungsart nicht nur den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der HS, wir haben ferner eine starke Belastung der gesamten Familie.

Wenn das Ding nach hinten losgeht, macht der zuständige StA die nächsten Jahre nur noch KV und FoF-Sachen. Der wird sich das schon gut überlegt haben, ob er HS in HAft nehmen lässt oder nicht. Also einfach nur so, weil BS n Alibi hat und man unbedingt jemanden in Haft haben wollte....nee...kann man ausschließen. Dazu hatte der Fall auch allgemein zu geringes Medienecho erfahren.


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nibo ehemaliges Mitglied

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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.06.2012 um 19:59
Mal drüber nachgedacht, dass U-Haft auch bei VERDUNKELUNGSGEFAHR angeordnet werden kann? Es kann sich um eine Mittäterschaft handeln, es müssen Beweise gegen den Haupttäter gefunden werden. Das mal zur Klarstellung.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.06.2012 um 20:03
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Der "d.T." wird nicht "bewiesen", er wird "begründet".
Korrekt.
Ich meinte, wenn er begründet ist, ist er somit bewiesen. Besser hätte ich geschrieben er ist begründet.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.06.2012 um 20:03
@nibo
Trotzdem geht´s nicht ohne den dringenden Tatverdacht....


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.06.2012 um 20:03
@Living Elvis

Also fehlen noch die Beweise.Hohe Wahrscheinlichkeit ist kein Beweis.Hab ich das richtig verstanden?

Bedeutet das unter Umständen,unabhängig von diesem Fall,daß jemand der sich zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort befindet,wenn es dumm läuft,in Untersuchungshaft kommt?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.06.2012 um 20:07
Zitat von nibonibo schrieb:Mal drüber nachgedacht, dass U-Haft auch bei VERDUNKELUNGSGEFAHR angeordnet werden kann?
Nein. Dringender Tatverdacht PLUS Haftgrund.

§ 112 STPO

1) Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. Sie darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht.

(2) Ein Haftgrund besteht, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen
1. festgestellt wird, daß der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält,
2. bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, daß der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr),
oder
3. das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er werde
a) Beweismittel vernichten, verändern, beiseite schaffen, unterdrücken oder fälschen
oder
b) auf Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige in unlauterer Weise einwirken oder
c) andere zu solchem Verhalten veranlassen,
und wenn deshalb die Gefahr droht, daß die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde (Verdunkelungsgefahr).


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.06.2012 um 20:08
@waldlichtung
Täter machen Fehler,vielleicht war gerade das Handy ihr Fehler.Außerdem hat sie ,denke ich mal,überhaupt nicht damit gerechnet in Verdacht zu geraten.
Wer sich nicht mit Kriminalfälle so intensiv beschäftigt wie wir hier,der weiß evtl.gar nicht,das man sich in verschiedene Sendemasten einloggt.Wußte ich vorher auch nicht....erst hier erfahren :)


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.06.2012 um 20:10
@waldlichtung
Dann läuft es aber echt blöd.

Es liegen durchaus "Beweise" (Vorsicht, ds ist ungleich "bewiesen") vor, die auf eine Täterschaft hindeuten. Nur dann kann ja eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass derjenige als Täter oder Teilnehmer in Betracht kommt, vorliegen.

Da muss eine Verurteilung schon sehr wahrscheinlich sein. Es entbindet aber von der Pflicht auf 100%ige Sicherheit, die ja bei weitem nicht mal bei allen Verurteilungen gegeben ist. Wäre dem nicht so, würde sich jeder Richter, der U-Haft anordnet und der Beschuldigte hinterher -wenn auch nur in dubio pro reo- freigesprochen wird, strafbar machen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.06.2012 um 20:10
@Cleo1956

Das wäre gut möglich,daß sie es unterschätzt bzw. nicht gewusst hat.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.06.2012 um 20:15
@Living Elvis

Also war sie sehr wahrscheinlich die Täterin.

Was glaubst du eher?War sie Alleintäterin oder Haupt- bzw. Mittäterin?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.06.2012 um 20:18
@waldlichtung
Nach Auffassung des Staatsanwaltes und der Ermittlungsrichterin schon.

Ich habe keine Hinweise auf einen Mittäter. Ich sehe auch nichts, was zwingend für einen zweiten Täter sprechen müsste.

Gut möglich, dass sie das alleine gemacht hat. Ein Urteil kann ich mir aber in Ermangelung der Sachkenntnis nicht erlauben.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.06.2012 um 20:21
@LivingElvis

Danke.Ja klar.Wollte nur mal deine Meinung dazu wissen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.06.2012 um 20:23
@ all

Ich habe ein ganz anderes Problem:

Inwieweit kann es eigentlich als gesichert angesehen werden, dass die Mieterin 2 Stimmen gehört hat?

Weiß man es lediglich durch xy? Wenn ja, kann ausgeschlossen werden, dass es lediglich "künstlerische Freiheit" ist?

Könnte es sein, dass sich die Mieterin schlicht und ergreifend getäuscht hat?

Ist es denkgesetzlich ausgeschlossen, dass die Mieterin einfach aus welchen Gründen auch immer die Unwahrheit gesagt hat?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.06.2012 um 20:23
Um eines klar zu stellen. Dringender Tatverdacht bedeutet NOCH nicht, dass die Beschuldigte der Tat überführt ist und somit bewiesen ist, dass SIE die Täterin ist.
Trotz dringendem Tatverdacht und trotz fast VIER-monatiger U-haft wurde der bekannte Wettermoderator J.Kachelmann damals FREI gesprochen. Das Gericht war eben anders als das die U-Haft angeorneten Richter NICHT von seiner Schuld überzeugt.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.06.2012 um 20:26
Lässt die Aussage des Kommisars in XY darauf schliessen,daß zu diesem Zeitpunkt B.S. als Mittäter weitgehend ausgeschlossen wurde und die Beteiligung eines anderen Mittäters offen war?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.06.2012 um 20:27
@ Waldlichtung. Ein extra Handy bringt ja nichts, da es eine Nummer hat, die keiner kennt. Sie hätte ja das Handy gehabt, um für ihre Kinder, etc. erreichbar zu sein. Vielleicht wusste sie das mit dem Einloggen nicht?

Ich denke, die Blutspuren sind eine zweite Spur. Heute kann man ja Blutspuren nachweisen, die man nicht mehr sehen kann (Luminol). Sie hat zweifelsohne Fußabdrücke hinterlassen, die man mit Luminol nachweisen kann. Meine Freundin, die 1,90m groß ist, hat Schuhgröße 42, eine eher ungewöhnliche Größe, für Männer eher klein, für Frauen zu groß. Vielleicht war es hier auch so? Ein - ohne Luminol unsichtbarer- Fußabdruck reicht doch. Vielleicht hat sie die Schuhe einfach behalten und man hat dann Anhaftungen von Blut gefunden? Das könnte ich mir gut vorstellen.

Damit hätte man zwei Beweise, die den Anfangsverdacht erhärten, vielleicht noch ihre Kinder, die aussagten, dass Mama nicht daheim war, bevor sie eingeschlafen sind. Entweder Mama hat von unterwegs angerufen (dann kann man diesen Anruf ja auch zurückverfolgen, wenn sie eine Telefonzelle benutzt hat, weiß man ja auch, wo sie war, auch wenn sie das mit dem Handy berücksichtigt hat). Dann fragt man natürlich - wo war die Frau am Tatabend gegen 23.00 Uhr. Wenn sie dann niemanden hat, der ihr ein Alibi gibt .... sehr doof.

Das alleine reicht schon für die U Haft, aber der Staatsanwalt ist dennoch interessiert, eventuell mehr Zeugen zu finden, die sie eventuell gesehen haben. Wenn sie nicht gesteht - dann gilt doch die Devise - je mehr Beweise, desto besser!


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.06.2012 um 20:28
@lysander
Richtig,der mutmaßliche Mörder von Jasmin Stieler saß auch wegen dringendem Tatverdacht in U Haft, und ein halbes Jahr später war er raus.


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20.06.2012 um 20:28
@lysander

Kachelmann hat übrigens jetzt gegen seine Ex Schmerzensgeld eingeklagt.


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