Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
19.06.2012 um 22:39Ein Auftragsmord ist der Mord eines Menschen, ausgeführt von mindestens einer Person, einem Auftragsmörder, die von einer oder mehreren Personen oder Organisationen oder einem Staat beauftragt und dafür bezahlt oder in anderer Form entlohnt wird. Aus der englischen Sprache entlehnt, wird auch häufig der Begriff Killer für einen Auftragsmörder benutzt. Die Tat ist in Deutschland unter §§ 25, 26 und 211 StGB geregelt und wird demnach ebenso wie Mord bestraft.