delta.m schrieb:etzt wäre für mich nur noch interessant zu wissen,
wieso H.S. überhaupt auf diesen Abschnitt der B42 (von Süden kommend - roter Pfeil) fuhr.
Es könnte sein, dass sie über die Südbrücke (links in der Karte) von der Autobahn gekommen ist (aus Richtung Westen) und dann aus Versehen eine falsche Ausfahrt genommen (die Ausfahrten liegen ziemlich direkt hintereinander). Dann wäre sie Richtung Süden (Richtung Lahnstein) gefahren. Das wäre insofern aber nicht schlimm gewesen, weil sie sich dann einfach rechts hätte halten können, da gibt es dann die Möglichkeit von einem Kreisverkehr unterhalb der Bundestraße unter dieser hindurch und auf der anderen Seite wieder in Gegenrichtung (Richtung Tatort) auf die Bundesstraße zu fahren. Dann wäre sie in Pfeilrichtung an der besagten Stelle gefahren und hätte den Motorradfahrer an der besagten Stelle getroffen.
Finde ich als jemand, der selbst lange dort immer wieder vorbeigekommen ist, nicht undenkbar, zumal im Dunkeln. Es wird im Urteil allerdings nicht thematisiert, soweit ich sehe, und das wundert mich doch. Denn der Einwand von ihr "Wie, da komme ich doch gar nicht vorbei!" wäre bei so einem Szenario ja eigentlich zu erwarten gewesen. Schließlich könnte sie leicht behaupten, dass sie den Weg doch kennt und sich deshalb nicht verfährt.