Nuxe schrieb:Entschuldige mal, aber aufgrund welcher Rechtsgrundlage soll denn da eingegriffen werden? Ein Staat / dessen Behörden (die du oben nennst) können doch nicht einfach so tätig werden wenn ein erwachsener, alleinstehender Mann unhygienisch von seinen Erbe lebt, keine ausreichendnden Freunde hat, sich nicht regelhaft wäscht... wo kommen wir denn da hin? Wer bestimmt dann wie wer zu leben hat und warum?Es gibt ausreichend Hilfsangebote der von dir genannten Behörden. Wenn ein Betroffener Unterstützung will, bekommt er sie da.
Vielen Dank!
@Dill@allIch glaube, einige schießen hier deutlich über das Ziel hinaus, was die Befugnisse und Handlungsmöglichkeiten angeht.
Und das ist auch gut so, denn wir leben hier zuallererst in einer Demokratie, wo Freiheit und Würde des einzelnen sogar im Grundgesetz verankert sind.
Genau wie der eine User, der ein paar Seiten zuvor die Verantwortlichkeit beim ARGE-Mitarbeiter gesehen hat. Äh, sorry, das sind Sachbearbeiter, die wirtschaftliche Hilfen bewilligen und sich nicht noch um Körperpflege und Wohnungszustand des Klientel kümmern müssen/können.
Erstens fällt das nicht in deren Kompetenz, und zweitens hätten die noch nicht mal die Manpower um auch noch darauf zu achten.
Aber mal im Ernst: In diesem Fall hier haben wir es mit einem mindestens (!) normal intelligenten TV zu tun, der einfach zu faul war, zuhause für Ordnung zu sorgen. Vermutlich hat er sich einfach lieber selbst einen geschrubbt als das Geschirr zu schrubben - ist ja auch wesentlich einfacher.
Aber das fällt hier erstmal unter persönliche gelebte Freiheit in den eigenen vier Wänden.
Wie
@Nuxe schrieb gibt es zahlreiche Hilfsangebote. Die man erstmal persönlich beantragen kann, wenn man das Gefühl hat, das Leben anders nicht zu auf die Reihe zu kriegen. Das ist aber freiwillig - und kann bewilligt werden, muss aber nicht. Der jeweilige Sachbearbeiter hat immer noch einen Ermessensspielraum.
Sollte es jedoch zu irgendwelchen Meldungen durch Verwandte, Nachbarn oder Freunde kommen, kann die jeweils zuständige Stelle Hilfsangebote unterbreiten.
Die kann der (vermutlich) Bedürftige annehmen - oder nicht.
Er ist aber zB nicht verpflichtet, den Herrn oder die Dame vom Amt in die vermüllte Wohnung zu lassen. Dafür braucht es dann doch ganz andere Kompetenzen. Und vor allem einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss (!). Alles andere wäre dann freiwillige Kooperation der betroffenen Person.
Letzten Endes werden die Behörden nur dann tätig, wenn "Gefahr für Leib und Leben" vorliegt. Und das sehe ich in diesem Fall hier keineswegs erfüllt.
Dass es sich hier aber um einen Kriminellen handelt, der jahrelang durch die Netze der Ermittler geschlüpft ist, ist eine ganz andere Hausnummer.
Teilweise hatte er einfach unwahrscheinliches Glück (Stichwort: Fingerabdruck), andererseits haben da aber ein paar Torfnasen über die Jahre hinweg auch ganz gewaltig gepennt.