Mordfälle Anja Aichele und Sibylle G., Stuttgart 1983 / 1987
20.01.2020 um 22:29Wobei Körperverletzung nach all den Jahren verjährt wäre und in einem wie von Dir geschilderten Szenario derjenige (damals jugendliche) Täter, der zwar die Verletzungen zu verantworten hätte, nicht aber den Tod Anjas - strafrechtlich - nichts mehr zu befürchten hätte.Remstaeler schrieb:Der zweite Jugendliche ist natürlich ein Schwachpunkt des Szenarios. Er ist aber mit großer Wahrscheinlichkeit auch Tatbeteiligter. Vielleicht war die Rollenverteilung auch so, dass einer die Verletzungen und der andere den Tod zu verantworten hat.
Warum also sollte er weiterhin 'dichthalten'?
V a hätte er mit diesem Wissen auch den 'Haupttäter', der für Anjas Tod verantwortlich wäre, in der Hand.
Ausschließen würde ich es auch nicht, dass sowohl Anja A. als auch Sibylle G. vom gleichen Täter getötet wurden.JestersTear schrieb:würde ich den Zusammenhang zwischen beiden Fällen wegen des abweichenden "modus operandi" nicht ausschließen.
Wirklich davon überzeugt bin ich allerdings nicht.
Soweit nachvollziehbar, allerdings frage ich mich, ob ein solcher Täter sich die 'Mühe' machen würde, Anjas Leiche nach der Tat mehr oder weniger 'sorgfältig' zu vergraben?JestersTear schrieb:sondern von einem Kerl, der die Kontrolle verliert,wenn er von Frauen zurückgewiesen wird und vielleicht bei ihm ein bestimmter Knopf gedrückt wird, z.B. abstehende Ohren,Sprachfehler,zu große Nase.
Dann schlägt oder sticht er zu, würgt...je nach dem, was gerade zur Verfügung steht.
Also erst rastet der Täter vollkommen aus, beruhigt sich dann aber innerhalb kürzester Zeit und handelt dann wieder kühl kalkulierend?
Ist natürlich grundsätzlich möglich, dass der Täter sich schuldig gefühlt hat, nachdem er sich beruhigt hat und das vergraben Anjas Leichnams als Undoing-Handlung anzusehen ist, aber warum sollte er dann noch Kleidungsstücke von Anja verteilen?
Das passt m E alles nicht so recht zusammen.