Der Fall Nelli Graf
25.10.2012 um 12:03Entschuldigung erstmal, dass mein obiger langer Beitrag dann auch noch zweimal reinging..
@meermin
zum Horizont:
ich habe vor längerer Zeit einen online Artikel: 'geographisches Verhaltensmuster fremder Täter bei Serienmorden ' gelesen. Fremder Täter im weitesten Sinne vielleicht und Serienmord lass ich mal weg, dann unterscheidet man dort auch, wie ihr ja auch oft anmerkt, geplante von nicht geplanten, eher spontanen Taten/Tätern. Ich wähle den planenden Täter, weil die Kabelbinder vorbereitet waren. Beim planenden Täter schreibt man dort vom Ankerpunkt des Täters (Komfortzone des Täters, da fühlt er sich sicher) und dem Kontaktort mit dem Opfer. Folgt das Opfer dem Täter zunächst arglos, so liegen im Schnitt maximal 1km zwischen Kontaktort und Ankerort des Täters, bei Zwang max. 20km. Planlose Täter halten eine Sicherheitszone um ihren Ankerpunkt von ca. 1km, planvolle viel selterner. Kontaktort bestimmt sich immer über Alltagsroutinen des Täters und des Opfers, die sich überschneiden (Wohngegend, Arbeitsstelle etc.). Bei Leichenverbingungen hat man festgestellt, dass der Täter das Opfer in seinen Ankerpunkt verbringt und dort auch die eigentl. Tat vollzieht. Bei Leichenverbringungen werden generell keine grossen Distanzen zurückgelegt.
@meermin
zum Horizont:
ich habe vor längerer Zeit einen online Artikel: 'geographisches Verhaltensmuster fremder Täter bei Serienmorden ' gelesen. Fremder Täter im weitesten Sinne vielleicht und Serienmord lass ich mal weg, dann unterscheidet man dort auch, wie ihr ja auch oft anmerkt, geplante von nicht geplanten, eher spontanen Taten/Tätern. Ich wähle den planenden Täter, weil die Kabelbinder vorbereitet waren. Beim planenden Täter schreibt man dort vom Ankerpunkt des Täters (Komfortzone des Täters, da fühlt er sich sicher) und dem Kontaktort mit dem Opfer. Folgt das Opfer dem Täter zunächst arglos, so liegen im Schnitt maximal 1km zwischen Kontaktort und Ankerort des Täters, bei Zwang max. 20km. Planlose Täter halten eine Sicherheitszone um ihren Ankerpunkt von ca. 1km, planvolle viel selterner. Kontaktort bestimmt sich immer über Alltagsroutinen des Täters und des Opfers, die sich überschneiden (Wohngegend, Arbeitsstelle etc.). Bei Leichenverbingungen hat man festgestellt, dass der Täter das Opfer in seinen Ankerpunkt verbringt und dort auch die eigentl. Tat vollzieht. Bei Leichenverbringungen werden generell keine grossen Distanzen zurückgelegt.