Der Fall Nelli Graf
14.09.2012 um 13:51@Scipper
sorry das sage ich immer und das steht für Tatverdächten Zero
Zero = ist der Unbekannte Null
gruss
sorry das sage ich immer und das steht für Tatverdächten Zero
Zero = ist der Unbekannte Null
gruss
Als Basis für die Fallanalyse dienen ausschließlich objektive oder gesicherte Falldaten sowie Informationen zum Opfer. Ungesicherte oder subjektive Daten werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Fallanalyse-Team besichtigt in der Regel den Tatort und die sonstigen relevanten Handlungsorte des Delikts. Auf dieser Basis wird der Ablauf der Tat Schritt für Schritt rekonstruiert und die Tatsequenzen in eine chronologische Ordnung gebracht. Nach der Rekonstruktion des Tatgeschehens wird das Verhalten des Täters eingehend spezifiziert, d.h. es wird geprüft, in welcher Weise die Individualität des Täters den jeweiligen Fall geprägt hat.
In einem weiteren Schritt wird der Fall als Ganzes charakterisiert. Handelt es sich mehr um eine geplante oder um eine spontane Tat oder gab es diesbezüglich vermischte Phasen? Welche Kriterien waren für die Opfer-, Tatzeit- bzw. Tatortauswahl maßgeblich? Und: Gab es besondere, vielleicht sogar außergewöhnliche Charakteristika im Fall? (Beispiel: Wollte der Täter die Tat vertuschen und seine Spuren verwischen? Oder wollte er sogar ein anderes Tatmotiv vortäuschen?)
Aufbauend auf diesen Bewertungen werden Ableitungen zum Täter getroffen und Hinweise für die ermittelnde Polizeidienststelle generiert, die dazu dienen, die Ermittlungs- und Fahndungsmaßnahmen zu priorisieren und sie im weiteren Verlauf zu ökonomisieren. Die Erstellung eines Täterprofils ist kein zwingend folgender Arbeitsschritt nach einer Tatrekonstruktion. Mittels der Täterprofilerstellung wird ein unbekannter (!) Täter hinsichtlich seiner Verhaltensmerkmale so beschrieben, dass er bei der weiteren Ermittlungsarbeit von anderen Personen erkennbar unterschieden werden kann. Das erarbeitete Täterprofil entspricht eher einer Einschätzung zur Persönlichkeit des möglichen Täters und kann somit auf mehrere Menschen zutreffen. Erst mit Hilfe weiterer Rastermerkmale und folgender Ermittlungstätigkeit (wie beispielsweise örtliche Eingrenzung, Motiv- und Alibiüberprüfungen) kann der Kreis der Tatverdächtigen dann ggf. stark eingegrenzt werden.
http://www.bka.de/DE/ThemenABisZ/OperativeFallanalyse/Methodik/methodikOfa__node.html?__nnn=true (Archiv-Version vom 09.10.2012)
goadude schrieb:Hnweis : Dies ist ( keine amtliche Karte ) der bisherigen ÜberprüfungsbezirkeIch hatte mich auch gefragt, nach welchen Eingebungen hier die Kringel gemalt worden sind. Wenn die KP sagt, wir haben 200 aus Hörste, können das doch auch welche sein, die nicht im Kreis wohnen.
Die gelb umrandeten Kreise sind nur basierend auf veröffentlichte
Presseartikel !!!!!