Wer auch immer es war, er/sie hatte unfassbares Glück, dass es so viele Personen gibt, die zwischen 19:00Uhr und 21:00Uhr in unmittelbarer Nähe zur Bushaltestelle waren, Kontakt zu Katrin hatten und sich zudem mit Widersprüchen und Lügen verdächtig machen. Eine (warum auch immer) getätigte Falschaussage ist nun widerlegt und es verschiebt sich der mögliche Tatzeitpunkt und die ganzen zeitlichen Ungereimtheiten könnten sich auflösen.
Was sind die neuen Informationen der Pressemitteilung/NDR-Bericht?:
„Aufgrund der Aussage eines bislang unbekannten Zeugen, den die Ermittler im Rahmen der Anwohnerbefragungen vor einigen Wochen ausfindig machten, konnten insbesondere nochmals zeitliche Abläufe zum Tramperverhalten von Katrin Konert konkretisiert werden.“ [1] Pressemitteilung
„Der Zeuge sagt aus, dass er Katrin später gesehen haben will, als bisher bekannt. Die Ermittler sind sich nach der Zeugenaussage jetzt auch sicher, dass sie an einer Bushaltestelle zu jemandem ins Auto gestiegen ist. Bisher nur eine von mehreren Möglichkeiten, wo sie wahrscheinlich ihren Mörder getroffen hat.[2] NDR-Video
„Der zeitliche Ablauf könne dadurch wesentlich eingeengt werden, sagte Polizeisprecher Kai Richter dem NDR. Zeugenaussagen, die noch im Raum standen, seien nun widerlegt. "Mit hoher Wahrscheinlichkeit" könne man daher sagen, dass Katrin Konert in ein Auto gestiegen ist, so der Polizeisprecher. „[3] NDR-Text
Bei mir wirft das nur noch mehr Fragen auf:
1. Warum meldet sich ein „bisher unbekannter“ Zeuge erst 18 Jahre später, wenn unaufhörlich in Funk und Fernsehen nach Zeugen gesucht wird. Da der Anwohner offenbar aus Bergen kommt, muss er ständig an den Plakaten vorbeigefahren sein.
„Was er damals gesehen habe, sei ihm bis dahin nicht wichtig vorgekommen, sagte der Zeuge nach Polizeiangaben.“ [3]
Das ist gelogen! Entweder wollte er sich damals nicht in den Fokus rücken und hatte kein Alibi, oder seine Zeugenaussage ist falsch. Da die Polizei diese für sehr glaubwürdig hält, muss es einen anderen Grund geben.
These: Der Zeuge ist einer der "ehemals" Verdächtigen.
Dies soll jedoch aus ermittlungstaktischen Gründen nicht bekanntgegeben werden, oder weil der Zeuge in der Öffentlichkeit nicht als Lügner enttarnt werden möchte. Schließlich hat er durch seine Falschaussage jahrelang die Ermittlungen torpediert.
2. Welche Zeugenaussagen sollen widerlegt sein? Neue Erkenntnis: Katrin Konert wurde nach 19:30Uhr gesehen und ist mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ in ein Auto gestiegen. Mir sind keine Zeugenaussagen bekannt, die im Widerspruch dazu stehen. Abgesehen von der ehemaligen Thelemitin, die Katrin gegen 21:00Uhr bei einer Feier im Thelema-Haus gesehen haben will.
Aber ist tatsächlich diese Aussage gemeint?
Theorie: Martin hat Katrin an dem Tag nicht gesehen. Nachdem sich in Windeseile in dem Kaff herumgesprochen hatte, dass Katrin vermisst wird und vermutlich gegen 19:00Uhr (Aussage Joachim) an der Bushaltestelle gegenüber seiner Schwestern trampen wollte, wurde ihm klar, dass er Katrin ganz knapp verpasst haben muss. Um sich wichtig zu machen, erzählte er in seinem jugendlichen Leichtsinn seiner Freundin, er habe Katrin gesehen. Das „Unheil“ nahm seinen Lauf. Die Geschichte verselbständigte sich und er wurde von mehren Personen aufgefordert eine Zeugenaussage zu machen. Da er aus der Nummer nicht mehr raus kam, wurde er bei Katrins Eltern vorstellig. Besser als bei der Polizei - dachte er. In anschließenden Vernehmungen/Befragungen verstrickte er sich in Widersprüche und konnte keine plausible Erklärung liefern, warum er Katrin nicht mitgenommen mitgenommen hat und wie er sie um 19:00Uhr gesehen haben will, wenn er erst nach 20:15Uhr bei seiner Freundin eintraf.
Ich könnte mir vorstellen, dass Martins damalige Aussage mit den neuen „Erkenntnissen“ nicht deckungsgleich ist. Das würde dann auch diesen Satz erklären: „Der Täter dürfte sie mit seinem Kfz im Bereich Neue Straße/Bushaltestelle in Bergen (Dumme) aufgenommen und freiwillig mitgenommen haben. Dabei dürfte "Katrin" nicht zwischen einem Bekannten und einem völlig Fremden unterschieden haben. Sie hätte auf jeden Fall die Mitfahrgelegenheit genutzt.“[1]
3. Was hat der „neue“ Zeuge überhaupt gesehen, dass man daraus schließen kann, dass Katrin „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ in ein Auto gestiegen ist? Wenn er nicht gesehen hat, wie sie eingestiegen ist, kann auch keiner wissen, ob sie danach nicht doch noch zu jemandem gegangen ist. Sie hätte jederzeit zu Sven gehen können, der in unmittelbarer Nähe wohnte und der entgegen seiner Aussage, offenbar nicht bei seinen Freunden war. Wenn aber der Zeuge glaubhaft versichern kann, dass Katrin in ein Auto gestiegen ist, dann muss er sehr nah dran gewesen sein. Warum weiß die Polizei dann nicht, ob sie in ein Taxi gestiegen ist?
4. Ist der Zeuge etwa ein Mitwisser, der den „ersten?“ Ablageort in Jiggel und die Umstände des Verschwindens kennt, aber keine Beweise erbringen kann? Will die OFA ein Geständnis des als nervenstark erwiesenen Täters, bevor die Anklage erhoben wird und er für immer schweigt? Dann stünde Aussage gegen Aussage und trotz aller Indizien könnte man ihn nicht Verurteilen, wie im Fall Peggy?
[1] Pressemitteilung der Polizeiinspektion Lüneburg (07.03.19), URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59488/4211563 [2] NDR-Text (07.03.19), URL:
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Katrin-Konert-verschwand-wohl-beim-Trampen,konert156.html (Archiv-Version vom 07.03.2019)[3] NDR-Video (07.03.19), URL:
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Katrin-Konert-verschwand-wohl-beim-Trampen,konert156.html (Archiv-Version vom 07.03.2019)