Despero schrieb:Läßt sich daraus schlußfolgern, dass die Tat am Abend des Verschwindens statt gefunden haben muss?
Natürlich nicht. Wobei die Ermittler wohl davon ausgehen. Worauf willst Du hinaus? Denkst Du an einen ähnlichen Fall wie Stefanie aus Dresden ( die ihr Martyrium zumindest überlebt hat und kleine Zettelchen mit Angabe ihres unfreiwillligen Aufenthaltsortes, bei ihren nächtlichen Ausgängen an den Wegen hinterlassen konnte, auf denen ihr Peiniger mit ihr spazieren ging) oder Frauke Liebs, der ihr Mörder noch einige Tage, Anrufe mit Mitbewohner und Bruder gestattete?
Wenn Katrin noch längere Zeit gelebt hat, muss sie jemand gefangen gehalten haben, der sich sicher sein konnte, dass Katrin nicht gehört und entdeckt werden konnte und auch keine Möglichkeit zur Flucht hatte.
Das halte ich im Fall Katrin aber alles für sehr unwahrscheinlich. Jede der Personen die an ihrem Verschwindeabend eine Rolle spielten und die sie wegen der Mitfahrgelegenheit angesimst hat, musste ja nach Katrins Verschwinden mit einem Besuch der Kripo rechnen.
Und wann genau die Kripo dort auftauchen würde, konnte diese Person nicht wissen. Die Polizei wird auch bei diesen Leuten wissen, ob die noch andere Wohnsitze, leere Schuppen oder ähnliche Möglichkeiten hätten, einen Menschen zu verstecken.
Außerdem mussten sie auch mit dem Erscheinen von Katrins Vater früher oder später rechnen.
Rein hypothetisch, käme da wenn überhaupt nur eine Person in Betracht, die nicht zu Katrins Freundeskreis gehörte. Ein Fremder, der sowas schon im Kopf durchgespielt hat und geeignete Räumlichkeiten evtl. schon präpariert hat, mit dem Gedanken ein passendes Mädel bei Gelegenheit als Anhalterin o.ä. abzugreifen.
Halte ich aber für sehr unwahrscheinlich, in diesem Fall.