thecrew schrieb:Glaubst du wirklich das er 3-4 Tage die Woche bei seiner "minderjährigen" Freundin im Haus mit ihrer Mutter gelebt hat? So das dies so eine Überwachung in dem Umfang rechtfertigen würde?
Zudem müsste man dann davon ausgehen, dass eben sein Anschluss "als Hauptverdächtiger" aber auch mit überwacht wurde. Darüber wird aber nichts gesagt. Das ist das was mich hier stutzig macht.
Übernachten bei einer Minderjährigen, was man ja auch mit 17 noch ist, würde ich als nicht ungewöhnlich erachten. Auch, dass die Mama dieses duldete. Hinsichtlich Martin denke ich, dass dieser schon überwacht wurde, zumindest das Festnetz, auch wenn darüber nichts bisher verlautet wurde. Schwieriger gestaltete sich in dieser Zeit das Überwachen von Mobiltelefonen. Durch den häufigen Wechsel der Frequenzen war das quasi schon auf BND-Niveau. Übrigens denke ich, dass es auch nicht unwahrscheinlich ist, dass man sogar die Gespräche im Fahrzeuginneren abgehört hatte, um so an weitere Informationen zu kommen.
posh schrieb:Mich würde interessieren, ob auch die Autos der damals Hauptverdächtigen untersucht wurden, evtl. auch auf DNA. Wurde das mal irgendwo erwähnt?
Fahrzeuge wurden in Augenschein genommen. Ich glaube es wurde sogar kurz im Podcast erwähnt. Wenn nicht, wurde es mal in einem Interview geäußert. Aber wie bereits oben angeführt, alles was außerhalb des Kofferraums war oder kein Blut darstellte, konnte definitiv durch den Besitzer des Fahrzeugs logisch erklärt werden. "Ist mal mitgefahren. Hab sie mal heimgebracht." etc.
E_M schrieb:Sie hat doch erzählt, dass sie von der Polizistin verdächtigt wurde KK aus Eifersucht umgebracht zu haben...
Demnach stand sie wohl zeitweise unter Tatverdacht.
Diese Äußerung kommt aber nur von Britta. Ob sie wirklich in dem Fall mal als Beschuldigte geführt wurde, geht daraus nicht hervor. Es könnte sein, dass die Polizistin einfach nur Druck aufbauen wollte, da man unter psychischen Druck oder unter Alkohol das wahre Gesicht eines Menschen erkennt. Wobei eine Anschuldigung ohne Belehrung definitiv nicht auf der legalen Seite der Vernehmungsmethoden einer Zeugin stehen würde.