Wo ist Katrin Konert?
14.09.2018 um 19:54Nah etwas längerer Abwesenheit, ein paar Anführungen zu den hier geposteten Anmerkungen.
Menedemos schrieb am 07.09.2018:Weiterhin nehme ich an, dass die Polizei die Gäste der Sekte (zumindest die, die einen BMW fuhren) überprüft hat.Die Personen, welche bei der jährlichen Veranstaltung anwesend waren, sind natürlich bekannt und auch überprüft.
schluesselbund schrieb am 07.09.2018:Und genau darum verwundert es mich, dass die BMW Zeugin welche Angab sich verfahren zuhaben in die Neue Strasse einbog.Wäre es nicht interessant, welches Kennzeichen die Zeugin hatte bzw. woher sie eigentlich kam oder wollte ...
Glucke2 schrieb am 07.09.2018:Vielleicht wird ein Sektenmitglied verdächtigt und wurde auch überprüft, aber es konnte ihm womöglich einfach nichts nachgewiesen werden.Nein, kein Sektenmitglied. Um es mal vorsichtig auszudrücken, das sind harmlose Personen, die von der Allgemeinheit wohl als "wunderlich" bezeichnet werden.
frauZimt schrieb am 10.09.2018:Dann könnte ein fremder Täter den Wunsch haben, die Leiche für immer verschwinden zu lassen. Ihm fällt dann leichter, die Tat zu verdrängen.Nein, das verdrängst du nicht durch das Verbuddeln oder anderweitiges Verschwinden lassen der Leiche. So was gelingt eventuell, wenn du sie einfach aus dem Fahrzeug wirfst, aber nicht wenn du sie aus einem Fahrzeug, Wohnung, Haus oder was auch immer für ein Tatort gegeben war, wegschaffst und dann ablegst.
frauZimt schrieb am 10.09.2018:Könnte sein, dass ihre Leiche später an einen anderen - vorbereiteten Ort- gebracht wurde.Das würde irrationales Denken des Täters voraussetzen. Das Risiko, erneut zum ersten Ablageort zurückzukehren und dabei, wie auch immer, gesehen zu werden, ist viel zu groß. Anders herum klappt es schon eher. Ich will sie an einer bestimmten Stelle ablegen und bereite diese dafür vor. Danach verbringe ich sie von meinem Fahrzeug, Wohnort oder anderweitigen, auf mich rückführbaren Tatort, zum Ablageort.
bellady schrieb:Hätte sie auf ''ihren'' Fahrer gewartet, dann hätte man doch unter ihren Handynachrichten eine Zusage gefunden, die alle überprüft wurden oder bekam sie diese telefonisch ?Die wird nicht vorhanden gewesen sein. Denn falls doch, dann wäre genau diese Person Suspekt No 1. Und glaube mir, die hätte man dann, inklusive aller Fahrzeuge, Anwesen oder sonstiger Örtlichkeiten, welche auf eine solche Person rückzuführen wären, auseinandergenommen.
bellady schrieb:Dann habe ich hier im Thread gelesen, könnte sie an dem Abend ''ausnahmsweise'' doch bei jemandem eingestiegen sein, der ihr nicht so zusagte aufgrund ihrer aussichtslosen Lage, jedenfalls dies dann eher, als zurück zu ihrem Freund, sich ein Taxi bestellen zu lassen, weil sie dies abgelehnt hatte ?Egal wo sie auch immer eingestiegen ist, sie hat ihn gekannt. Jede andere Situation würde zu weit von den gegebenen Umständen als abwegig anzusehen sein.
Schaumberger schrieb:Geh zur Bushaltestelle und warte da kurz, ich muss noch was holen.Jede Minute, welche der vermeintliche Täter, der so gehandelt hätte, zum eigentlichen Zusteigen der KK in sein Auto hätte verstreichen lassen, wäre ein unüberschaubares Risiko gewesen. Viele Optionen würden sich öffnen, welche den diesbezüglichen Täter namentlich bekannt machen könnten. KK schreibt eine SMS, der XY fährt mich nun. KK führt ein Telefongespräch mit ABC, dass XY sie nun fährt. KK trifft auf dem Weg zur Bushaltestelle eine Person und sagt, dass zwar Chaos heute Abend sei, aber sie nun XY heim bringt. Nein, wenn, dann würde jeder strukturiert handelnder Täter sie gleich einsteigen lassen.
Menedemos schrieb:Selbst wenn "Freund" etwas übertrieben sein könnte, Katrin scheint den Mann schon ganz gut gekannt zu haben. Um so verwunderlicher ist es, dass sie nicht zustieg.Die Frage ist eher, inwieweit es sich wirklich so zugetragen hat. Die Aussage liegt nur von einer Seite vor.
Menedemos schrieb:Es wäre für den Täter zwar äußerst vorteilhaft gewesen, noch eine halbe Stunde zu haben, um sich (auch mental) auf die Tat vorzubereiten, aber wäre er spontan so geistesgegenwärtig gewesen?Nein, wenn dann handle ich spontan, ohne sie vorher anzusprechen und zu sagen, "ich komm gleich, brauche aber noch Fesselwerkzeug".
Rick_Blaine schrieb:Ich vermute, man hat das Fahrzeug dieses "Rennfahrers" genauer unter die Lupe genommen aber tatsächlich keine Spuren darin gefunden.Man hat keine Spuren gefunden, welche auf einen Kampf schließen lassen. Dass KK das Fahrzeug der Person benutzt hat, zwar nicht am Tattag, aber bereits zu einem Zeitpunkt zuvor, ist gegeben. Somit kann jede Spurenlage, welche auf KK als Anwesende im Fahrzeug schließen lässt, logisch erklärt werden. Egal wo die Spur auch immer war, ob vorne oder hinten. Selbst im Kofferraum kann man jede Spur erklären, wenn der Fahrer sagt, "ich habe KK gesagt, dass sie ihre nasse Jacke in den Kofferraum tun soll, damit mein Fahrzeug nicht schmutzig wird". Schon habe ich auch ein erklärbares Spurenbild auch im Kofferraum. Schwerer wird es Blutspuren zu erklären, speziell im Kofferraum. Die waren jedoch wohl nicht da.
SistaB schrieb:Ein Bekannter (und hier kommen für mich auch Bekannte der Elern und Geschwister in FRage) kommen zufällig vorbei...Sehr gut, auch das sind potentielle Mitfahrgelegenheiten, welche nicht als eigentlicher Freundeskreis der KK gewertet werden können.
schluesselbund schrieb:Eine Auswertung der Telefondaten über den Anbieder dürften nicht vorgelegen haben. Jedenfalls wird dies so nicht erwähnt.Es liegen alle Daten vor, wie bereits erwähnt wurde.
SistaB schrieb:dann kann es doch auch sein, dass er das Auto zeitnah verkauft hat? Wie schnell werden solche Autos überprüft von der KTU?Wie auch bereits erwähnt, bekomme ich hinsichtlich einer solchen Person jede Möglichkeit, das Fahrzeug anzusehen. Ich brauche nur zum neuen Besitzer gehen und fragen, ob ich dies aufgrund eines laufenden Verfahrens begutachten darf. Dazu brauche ich keinerlei richterlichen Beschluss, wenn mir dieser die Einwilligung gibt.
schluesselbund schrieb:Das alles hat aber nichts mit Datenauswertung bezüglich Inhalte der geführten SMS/Gespräche an sich.Natürlich kann man nicht den Inhalt der geführten Telefongespräche nachvollziehen, jedoch sind die kompletten Inhalte der geschriebenen SMS, und zwar von beiden Seiten, bekannt.
bellady schrieb:Könnte es dann nicht auch jemand gewesen sein, der durch die Arbeit sein Fahrzeug hatte, wie dass z. B. in der Versicherungsbranche so üblich war, die Kennzeichen dann auch nach dem dortigen Standort zugelassen sind.Alle Personen, welche als relevante Mitfahrgelegenheit ermittelt werden konnten, wurden hinsichtlich ihrer Fahrzeuge, egal woher sie diese auch immer bezogen haben könnten, durchleuchtet.
Schaumberger schrieb:Das muss nicht sein. Wenn die Beamten aus irgendeinem Grund den Verdacht haben, daß ein bestimmtes Auto für ein Tötungsdelikt eine Rolle spielt, dann wird es untersucht. Wir wissen allerdings nicht, welche Fahrzeuge kriminaltechnisch untersucht wurden.Das ist richtig, aber es war nicht nur eines.
Rick_Blaine schrieb:So ist es. Der Rechtstaat setzt enge Grenzen, die in solchen Fällen sehr frustrierend sein können. Die Polizei kann nicht einfach sagen: Alle in Katrins Heimatdorf zugelassenen Fahrzeuge werden jetzt mal auf ihre Spuren durchsucht. Und dann die im Nachbardorf. Und dann...Habe ich als ermittelnder Beamter keinen ausreichenden Verdacht, ein Fahrzeug anzuschauen, habe ich als Polizei immer noch Möglichkeiten das Fahrzeug, wenn auch nicht im gleichen Umfang, begutachten zu können. Hierzu führe ich das Fahrzeug einfach einer Verkehrskontrolle zu. Als Polizei habe ich genug Möglichkeiten, auch das Innere des Fahrzeuges zu betrachten und bei entsprechenden Auffälligkeiten, weiterführende Maßnahmen einzuleiten. Alleine der Zustand des Fahrzeuges (topp aufgeräumt und gepflegt oder absolutes Chaos) kann für den Ermittler wichtig sein.