Peggy Knobloch
27.05.2013 um 15:14wie wär´s mal wieder btt??
Im übrigen nehme ich an, dass im Fall Ulvi keine Aktenblätter ausgetauscht wurden, sondern eher, dass man vielleich bei der Menge von Aktenblättern (angeblich 17.000) den Überblick verloren hat.Ja nee is klar. Alles ist nur ein Versehen und man hat doch nur den Überblick verloren. Also bitte... Was ist dass denn für ein Schmarren. Du glaubst wohl auch noch an den Weihnachtsmann?
Scipper schrieb:Im übrigen ist es mir auch egal, ob Blätter fehlen oder falsch abgeheftet sind.Also jetzt machst du dich echt lächerlich. Wenn es dir so egal wäre, warum diskutierst du dann Seitenweise darüber, dass Beamte da sicher keinen Vorsatz hatten? Das ist echt keine Diskussionsgrundlage, die du gerade wieder an den Tag legst. Entweder du stehst zu dem was du behauptest oder nicht. Ich behaupte z.B. nicht, dass die Akten vorsätzlich vernichtet wurden, aber ich schließe es nicht aus, da ich einigen Beamten eben nicht über den Weg traue. Und dass da was Faul ist, das kann man im Buch und in anderen Quellen nachlesen.
Zu der Aktenlage
Von der Vermißten Meldung am 7 Mai 2001 gegen 22.10 bis zum Ende der Soko I sind die Akten bis ca. zur Seite 4000 passend durchnummeriert. Allerdings fällt auf, das manche Seiten doppelt oder sogar dreifach vorhanden sind. Und vom Inhalt nicht auszuschließen ist, das dort möglicherweise eine andere Seite geheftet war. Denn der dann dort folgende Vernehmungstext schließt vom Sinn oder der Frage bzw. Antwort nicht an den der Vorseite an. Beispiel: „Sie sagten vorhin das sie zu der Tankstelle gefahren sind um eine Taschenlampe zu kaufen“. /Neue Seite/ und die Antwort: Ja den Wagen habe ich ihr gekauft, aber nach einem Verkehrsunfall war der dann Totalschaden. ?!? Der weitere Text bezieht sich aber auf das verunfallte Kfz. Die Frage aber auf den Verlauf des Abends nach dem Verschwinden der Peggy. Daher ist imho eine bewußte oder unbewußte Aktenmanipulation nicht auszuschließen. Zudem diese „Merkwürdigkeiten“ fast immer bei ein und dem selben Vernehmer auftraten.
Kann sein, dass da geschlurt wurde. Ist aber insofern heilbar, da die Zeugen ohnehin vor Gericht unmittelbar aussagen.
Wäre dem so, dann könnte das unter Umständen Straftatbestände des 30. Abschnitts erfüllen. Gegebenenfalls auch andere. Allerdings würde, wenn es so ist, das die Frage aufwerfen, warum Euler da nicht einhakt und sich stattdessen auf solch wacklige Dinger wie ein Wiederaufnahmeverfahren konzentriert.
@bayernwastl schrieb am 19.04.2012 um 15:59:Weil die "Aktenreiterei" schon länger andauert und mit Recht kritisiert wurde,
Wer den Fall Peggy richtig mit bekommen hat, wird am "aus dem Sattel schiessen" des 17-jährigen Geroldsgrüner Hans-Joachim Wirth am 17 März 2001 kurz nach Mitternacht nahe der Schule nicht vorbei kommen. Denn auch der dafür verurteilte Tscheche L. der einsitzt, ist nicht der Täter. Allerdings kannte er einige der im Fall Peggy agierende Personen. Wie auch der Getötete. Alles Zufall? Für mich nicht. In einer Gesamt Schau der Ereignisse die ein engagierter Bürger aus Carlsgrün gemacht hat, ergibt sich zweifelsfrei das dieser Mord am W. nur der Anfang einer Kette von Ereignissen war. Die deswegen in den Zeugenaussagen im ersten Betrachten teilweise widersprüchlich sind, aber letztendlich zutreffend. Denn am 7 Mai waren zwei "Gruppen" aktiv, die voneinander nichts wußten. Aber für beide war Peggy das Ziel.