@dienstag dienstag schrieb:Ich denke es is gar nicht so schwer das zu beweisen:
RA Euler möchte genau das tun,nämlich beweisen,dass Ulvi den Mord nicht begangen haben kann.
Die Chance dazu erhält er allerdings nur,wenn der Wiederaufnahmeantrag durch geht und dazu taugen deine angeführten Punkte nur sehr wenig.Meines Wissens bieten lediglich Punkt 5 sowie unter juristischen Winkelzügen (sinngemäß von
@LivingElvis) Punkt 2 gute Möglichkeiten dafür.
Ich bin hier nicht der Rechtsexperte,aber lies dazu mal im Thread die Seiten um den 04.04. (Tag der Abgabe des WA) und da vor allem die Beiträge von
@LivingElvis,da wurde einiges dazu geschrieben.
In dem Zusammenhang hätte ich mal eine Frage an die Rechtsexperten unter uns.
Momentan sieht es so aus (nur mein persönlicher Eindruck),als ob man gern ein "Ergebnis" präsentieren möchte,bevor über den WA entschieden wird.Was wäre,wenn nun tatsächlich die sterblichen Überreste von Peggy gefunden werden würden?
1. sofortiges Wiederaufnahmeverfahren seitens Staatsanwaltschaft?
2. Prüfung,ob Ulvis Verurteilung aufrecht gehalten werden kann?
a) wenn ja,endgültiger Abschluss des Verfahrens
b) wenn nein,dann erst Wiederaufnahmeverfahren
3. anderes prozedere?