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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

29.04.2013 um 23:36
@Heike75
Ja genau den meine ich. Aber der könnte doch trotzdem was damit zu tun haben? Damals war er ja noch nicht in Haft. Ich hatte letzte Woche mal gemeint, dass es ja nicht unmöglich wäre, dass auch der Holger E. zu dem Robert E. eine Verbindung haben könnte. Denn Beide sind wegen dem gleichen Delikt in Haft gewesen bzw. dann eben noch drin. Und es ist nicht ungewöhnlich, dass sich Menschen mit dieser Neigung oft kennen, zumal Holger E. in Lichtenberg verkehrte


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Peggy Knobloch

29.04.2013 um 23:43
@LeRave

...schau mal auf Seite 109 im Thread nach. Dort wurde drüber fundiert (^^) diskutiert ;)


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Peggy Knobloch

29.04.2013 um 23:43
@LeRave
Zitat von LeRaveLeRave schrieb:Was sind denn eigentlich die Mordmerkmale gewesen, die es rechtfertigen U. K. des Mordes zu verurteilen?

Das ist für mich nämlich der Knackpunkt, warum immer wieder einige aufschlagen, zu denken, das ist alles ungerecht. Deswegen auch das Inslebenrufen der BI und deswegen auch die – leider – radikale Art Stellung zu beziehen oder beziehen zu müssen (nicht nur seitens der BI sondern auch von Usern hier).

Meiner Meinung nach hätte U. K. niemals wegen Mordes sondern wegen Totschlags verurteilt werden müssen. Das ist die große Crux überhaupt.
Das Mordmerkmal könnte da druchaus die Verdeckung der anderen Straftat sein - also namentlich der Missbrauch an Peggy. Aber ich sehe es genauso wie Du. Eigentlich ging man, zumindest in der Tathergangshypothese, davon aus, dass Ulvi die Tat nicht geplant hatte. Falls er es tatsächlich gewesen ist/sein könnte, dann wäre es auch meiner Meinung nach eher ein Totschlag. Aber das Mordmerkmal könnte hier die Verdeckung einer anderen Straftat sein. Also in dem Fall aus niedrigen Beweggründen.


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Peggy Knobloch

29.04.2013 um 23:44
@bayernwastl80
Eine Verdeckung ist grundsätzlich doch er ersteinmal kein Mordmerkmal? Ganz im Gegenteil...


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Peggy Knobloch

29.04.2013 um 23:45
@bayernwastl80
Zitat von bayernwastl80bayernwastl80 schrieb: Aber der könnte doch trotzdem was damit zu tun haben? Damals war er ja noch nicht in Haft.
Ich weiss, es ging mir um die Aussage Sachsen...

@LeRave
Mord, §211 (2): Weil er mir der Tat eine andere Straftat vertuschen wollte...


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Peggy Knobloch

29.04.2013 um 23:49
@LeRave
§ 211 StGB lautet
§ 211
Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.
hier wäre "um eine andere Straftat zu verdecken" das Mordmerkmal. Mordlus, Habgier ist nicht zu erkennen.


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Peggy Knobloch

29.04.2013 um 23:53
@LeRave
@bayernwastl80

hier könnte man sich um den Vorsatz streiten... bei Mord müsste der zu erkennen sein, sonst Totschlag.


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Peggy Knobloch

29.04.2013 um 23:57
@LeRave
@Heike75
ich muss noch was anfügen. Das Mordmerkmal lässt sich für mich doch nicht erkennen. Denn es heißt ja wer
Zitat von bayernwastl80bayernwastl80 schrieb:aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
und weiter
Zitat von bayernwastl80bayernwastl80 schrieb:um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

Jetzt könnte man natürlich die niedrigen Beweggründe suchen, denn von Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs oder Habgier ist mir nichts bekannt und müsste dies also ausschließen.


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Peggy Knobloch

29.04.2013 um 23:58
Ich denke, er wusste doch nicht, dass er eine Straftat vorher begangen hat und damit verdecken wollte.

Außerdem wollte er doch nicht entkommen: Er wollte sich entschuldigen. Peggy hat diese nicht angenommen, hat gesagt so ähnlich wie "hau ab und lass mich in Ruh'du Wichser" und er hat sie dann auf Grund der Äußerung getötet.

Ich meine: ist das mal im Verfahren in Erwägung gezogen worden? Wenn er denn eh schon als sehr geistig minderbemittelt begutachtet wurde.


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Peggy Knobloch

30.04.2013 um 00:02
@Heike75
Hier ein Auszug der Quelle http://www.ulvi-kulac.de/prozess.html


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Peggy Knobloch

30.04.2013 um 00:02
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:hier könnte man sich um den Vorsatz streiten... bei Mord müsste der zu erkennen sein, sonst Totschlag.
Andersrum natürlich ;-)
Zitat von LeRaveLeRave schrieb:Ich denke, er wusste doch nicht, dass er eine Straftat vorher begangen hat und damit verdecken wollte.
Natürlich wusste er es... sonst hätte er sich ja nicht entschuldigen brauchen...
Zitat von LeRaveLeRave schrieb: Außerdem wollte er doch nicht entkommen: Er wollte sich entschuldigen. Peggy hat diese nicht angenommen, hat gesagt so ähnlich wie "hau ab und lass mich in Ruh'du Wichser" und er hat sie dann auf Grund der Äußerung getötet.
War da nicht noch ein Satz wie "ich verrate dich..."


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Peggy Knobloch

30.04.2013 um 00:03
/dateien/79175,1367273013,anklage missbrauchZweiter Versuch


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Peggy Knobloch

30.04.2013 um 00:04
@lübke
vielen Dank!
So einfach ist es jetzt aber nu wirklich nicht ;-)


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Peggy Knobloch

30.04.2013 um 00:06
@Heike75
Ja, blöde formuliert. Ich weiß natürlich, dass er das wusste. Aber er wusste es nicht in dem Sinne, dass er "sein Opfer" oder "eine Zeugin" beseitigen musste. Er wollte sich - nach seinem Geständnis zu urteilen - doch nur entschuldigen.

ODER ABER: Es hat ihn dazu jemand gedrängt sich entschuldigen zu sollen.
Mehr sag ich dazu nicht.


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Peggy Knobloch

30.04.2013 um 00:10
@LeRave
Da gebe ich dir Recht. Aber manchmal steckt man in dem Richter nicht drin. Ich habe gerade vorgestern eine Entscheidung gelesen, da wurde ein Jugendlicher, der ein Tötungsdelikt geplant hatte wegen Totschlag verurteilt. Um kurz zu schildern, was vorgefallen ist, möchte ich folgendes dazu schreiben: Der Täter hatte für die Tat ein Seil und ein Messer zum Tatort mitgebracht, in der Absicht, das spätere Tatopfer auch zu töteten Zuerst schlug er ihm, obwohl er keine Gewalt erahnen ließ, dem Opfer blitzschnell ins Gesicht, sodass dieses zu Boden ging und bewusstlos war. Danach legte er ihm das Seil um den Hals und zog zu. Dies dauerte ihm zu lange, sodass er sein mitgebrachtes Messer nahm und ihm mit 30 Messerstichen in den Hals und ins Genick stach. So ließ er dann vom Opfer ab und ging zuerst weg. Später prahlte er bei Freunden mit der Tat und zeigte ihnen die Leiche. Das Landgericht verurteilte ihn nur wegen Totschlag. Der BGH hat dieses Urteil aufgehoben, da es feststellte, dass das Landgericht fehlerhaft feststellte, dass es sich nur um Totschlag gehandelt hätte. Das Mordmerkmal wäre jedoch gegeben; und dies aus mehreren Gründen. Aber das würde jetzt zu lange dauern, um das zu erläutern.

Damit möchte ich eben sagen, dass man im Richter nicht drin steckt, warum er so urteilt, wie er es nun tut.


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Peggy Knobloch

30.04.2013 um 00:17
@bayernwastl80
Das ist klar, dass ein Richter seine Sicht der Dinge mit einbringt. Aber trotzdem sollte es immer im Rahmen der Gesetze sein. Sonst bräuchten wir sie ja nicht. Es ist schon ein Unterschied, ob es sich hier "nur" um ein Strafmaß handelt oder ob es darum geht, auf Grund welcher Merkmale jemand zu verurteilen ist. Es kann sogar durchaus sein, das der eine wegen Totschlags mehr Jahre im Knast verbringen muss als derjenige der wegen Mord verurteilt wird. Darüber kann man streiten, das liegt im Ermessen des Richters. Aber ob jemand wegen Mord oder Totschlag verurteilt wird, da sollten andere Fakten sprich Gesetze eine Rolle spielen. Aber das ist in Franken wohl eh müßig.


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Peggy Knobloch

30.04.2013 um 00:18
Wieviele Geschwister hat Peggy ? und hat sie denn Familiennamen der Mutter oder des Vaters?
weiß das vieleicht jemand.
Danke schon mal im voraus.


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Peggy Knobloch

30.04.2013 um 00:19
@LeRave
Er wollte sich - nach seinem Geständnis - doch nur entschuldigen.
Ich verstehe was Du meinst.

Mord in dem Fall ist nicht ohne. Ich weiss nicht wo da sein Anwalt war, aber gut, das ist ein anderes Thema...
Was hat der Staatsanwalt verlang? Mord?
Da wäre Ulvis Anwalt an der Reihe gewesen...

Ulvi ging mit dem Gedanken da rein, sich bei Peggy zu entschuldigen:
a) Angst
b) Reue (nicht mal wegen der Tat an sich, ich könnte mir vorstellen, dass er gemerkt hat, dass Peggy ihm das übel nimmt...)

"Ich verrate Dich" oder eine Ähnliche Äusserung liess klar erkennen, dass sie nicht an einer Entschuldigung interessiert war. Zu dem Zeitpunkt hat er ihr den Mund nicht zugehalten, sonst hätte sie nichts mehr sagen können... Wenn er dann "zugelangt" hat, Mord.

Wenn er sie "nur" am Schreien hintern wollte, kriege ich beim Mord ein bisschen Bauchschmerzen.

In Kombination mit dem Motiv - Entschuldigen, weil es nicht raus kommen soll... könnte man ihm unterstellen, dass er sich vorab ausgemalt hat, was er dann tut.
Sein Ziel bleibt aber - es soll nicht raus kommen...

Ich möchte ausdrücklich darauf hin weisen, dass das eben ziemlich "grob" zusammengefasst war. Sollte es Dich "tiefer" interessieren, setzte ich mich gerne dran.
Es ist nämlich schon nach 24:00 Uhr ;-)


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Peggy Knobloch

30.04.2013 um 00:20
@staffko
Peggy hat/hatte soweit ich weiß noch eine Halbschwester und sie trägt/trug den Namen ihrer Mutter.


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Peggy Knobloch

30.04.2013 um 00:21
@staffko
Peggy hatte eine Schwester, Jasmina Knobloch (was mich etwas gewundert hat, ich dachte nämlich, sie hätte den Namen ihres Stiefvaters...)


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