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@mac61713 @aufdecker1955
lies bitte mal die ersten Seiten hier, da wurde das Thema Kinderpornobilder besprochen.
Ich bin zwar nicht aufdecker1955,habe mir aber trotzdem interessehalber die ersten Seiten dieses Threads noch mal in Erinnerung geholt.Bin dabei über folgenden Post von (ex?-)user hawo aus einer Diskussion mit (ex-)user bayernwastl gestolpert:
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@bayernwastl: Hmmm, da muss ich doch drauf antworten, obwohl ich offensichtlich nicht ernsthaft recherchiere. Ein kurzes Nachprüfen hat ergeben: ursprünglich hatte Radovin Z., wie er sich selbst brüstet, das Originalfoto mit Abdeckern versehen und ins Netz gestellt. Da war offensiuchtlich auch die Hand der Frau zu sehen. Daraufhin hat er zu Recht von der Justiz wegen §184b StGB auf die Finger gekriegt. Kinderpornografische Schriften sind nämlich auch jene, die Kinder in eindeutig sexuell geprägter Situation darstellen, die Sichtbarkeit der Geschlechtsorgane ist dabei nicht relevant. Wie er es in der Berufung hingekriegt hat, sich auf einen Status als Reporter zu berufen, ist mir schleierhaft. Selbst Axel Cäsar wird sich im Grab rumgedreht haben.
Jedenfalls wurde das Bild danach "entschärft". Mit dem nunmehrigen Zeigen eines Ausschnitts fiel natürlich auch die Hand weg. Wie sagte R.Z. so schön: "Wenn Du einen intakten Finger siehst, behalte ihn. Peggys Mutter freut sich bestimmt, ihn wiederzuhaben. "
Hattest Du nicht Teile der Einrichtung des Zimmers identifiziert und warst zu 99% sicher, dass es sich um S.K. mit Peggy handelt?
Mal unabhängig von der umstrittenen Person webschreck alias R.Z.,seiner Glaubwürdigkeit oder seinem recht nebulösem Auftreten am Anfang dieses Threads,stelle ich anhand der Nachprüfung von hawo und weiteren Ausführungen zu diesem Thema,folgendes fest (korrigiert mich bitte,wenn ich was falsch interpretiere):
...es existiert ein (nicht bearbeitetes) Originalfoto,welches R.Z. auf einer Kinderpornoseite entdeckt hat und möglicherweise Peggy und ihre Mutter zeigt.
...auf einer früheren Internetseite war der Bildausschnitt größer als jetzt noch zu sehen
...eine Ungereimtheit besteht darin,dass auf dem größeren Bild die Hand der Person im Hintergrund zu sehen ist,wo alle Finger scheinbar komplett vorhanden sind,Peggys Mutter allerdings ein Teil eines Fingers fehlt.
...ungeklärt ist,wann das Foto aufgenommen wurde und wann Peggys Mutter den Teil ihres Fingers verloren hat.
...aufgrund der Anklage gegen R.Z. wusste die Polizei von dem Bild,aufgrund Aussage von R.Z. bestätigte ein Richter die auffallende Ähnlichkeit von Peggy mit dem Madchens auf dem Bild.
Warum wurde eigentlich hier nicht ermittelt,woher das Bild stammt,wann es aufgenommen wurde und wer möglicherweise die abgebildeten Personen sind.Da wir uns hier im kinderporngraphischen Bereich befinden,wären ja die polizeilichen Ermittler die einzigen,die hier straffrei hätten recherchieren können.