Peggy Knobloch
20.01.2018 um 21:41Frau.N.Zimmer schrieb am 27.11.2017:In der ersten Verhandlung musste man ihn , nach Beweislage, verurteilen. Alles andere wäre Willkür gewesen. Es gab damals noch den Kriminellen, der seine Aussage zum WAV zurückgezogen hat.
An diesem Zeugen und wann ein Krimineller, wie er einer war, die Wahrheit sagt hing das Verfahren.
MaryPoppins schrieb:Der V-Mann ist bedeutungslos. Er hat für die Aussicht auf Freiheit eine Story erfunden, deren Wahrheitsgehalt selbst das Gericht in Frage stellte und die für das Urteil nicht ausschlaggebend war. Jahre danach behauptete er gegenüber einer -sagen wir mal- "Interessenvertretung" das komplette Gegenteil. Wer einmal lüWenn man behauptet, von dem V-Mann hänge das Verfahren ab, dann aber such geschrieben wird, er sei bedeutungslos, dann betrachte ich das als kontrovers.
Wenn über die Rolle und die Bedeutung des P.H. keine Klarheit herrscht, kann man seine Aussage nicht einordnen.