@tracesDanke für diesen Einblick!
traces schrieb:Kommt man schließlich nach Prüfung dieser Merkmale zu dem Schluss, dass die Aussage mit hoher Wahrscheinlichkeit erlebnisbasiert sein müsste, ist die Glaubhaftigkeitsbegutachtung noch nicht zuende, sondern muss im Fall der Widerlegung der Nullhypothese zusätzlich eine Überprüfung beinhalten, inwieweit die wahrscheinlich erlebnisbasierte Aussage auch durch Umstände wie z.B. Suggestion oder Falscherinnerung zustande gekommen sein könnte.
Dem Gutachter müssen also etwaige Tathergangshypothesen, Befragungskonzepte, alle Vernehmungsprotokolle sowie der Proband zur Verfügung stehen, um sich ein umfassendes Bild machen zu können. Richtig?
In diesem Fall fehlte ihm offensichtlich mindestens jenes zweiseitige Dokument, wo ein Umriss eines möglichen Tatgeschehens zu lesen ist sowie Instruktionen und ein Plan für die weiteren Befragungen.
Stell ich mir das richtig vor und der Gutachter hätte aufgrund dieser Informationen die Fragen der Beamten auf Suggestionen hin untersuchen können und zwar eindeutiger, als er es sicher schon bei der ersten Begutachtung gemacht hat?
Das heißt, im ersten Teil der Begutachtung käme exakt dieselbe Hypothese heraus: erlebnisbasierte Schilderung.
Und nun wird entscheidend sein, ob die Fragen an Ulvi ihn hinsichtlich der den Beamten bekannten Hypothese in eine bestimmt Richtung geleitet haben oder nicht.
Spannend.
Wie sieht es aus wenn es zwischen Tathergangshypothese und Geständnis konstante Gemeinsamkeiten aber auch Unterschiede gibt? Ist das auch Gegenstand der Untersuchung?
Was mich auch noch beschäftigt: Horn ist ebenfalls Experte auf seinem Gebiet und seine Aufgabe ist es, möglichst genaue Täter- und Tatprofile zu erstellen.
Wenn nun also eine Tathergangshypothese mit einem Geständnis im weiten Teilen übereinstimmt, dann gibt es zwei Möglichkeiten:
A) der Experte hat nen guten Job gemacht und die Indizien richtig interpretiert und ausgewertet oder
B) das Geständnis wurde suggeriert
Und genau beim letzten Fall setzt meine schon oft wiederholte Und nie beantwortete Frage an: bei einem hoch manipulierbaren Menschen, dem eine Tat suggeriert wurde - was kann ihn dazu bewegen, dieses Geständnis zu widerrufen? Erinnert er sich plötzlich daran, dass das ja nicht stimmt oder bedarf es einer erneuten Suggestion?
Sorry für die vielen Fragen, es ist einfach toll, da Genaueres in Erfahrung zu bringen.