Peggy Knobloch
06.01.2014 um 01:26Anzeige
Radler schrieb:Und ich bin sicher, dass die Ermittler ebenso wie Ulvis Anwalt alle Argumente und Beweise im Hinblick auf die Täterschaft von Ulvi diesmal aufs Genaueste geprüft haben.das denke ich auch ...
Radler schrieb:Diese Fragen halte ICH für wichtiger als jene, ob Peggy Tage vorher bei einer Probe für das Bogentragen war oder nicht.dito ...
JoniBoni schrieb:Wie "durch den Wind" muss man eigentlich sein, damit man nicht geimpft werden kann?LG JoniBoni
Radler schrieb:Jetzt will ich mich da doch mal einmischen.Aber immer doch...
Radler schrieb:Zunächst einmal sehe ich - wie viele andere, die diesen Fall verfolgen - ein Vergewaltigung durch Ulvi nicht als gegeben an.Aha. Und nun?
Radler schrieb:Dass Ulvi eine solche gestanden habe, besagt nichts. Viele kompetente Personen haben, nachdem sie mit Ulvi gesprochen hatten, nahezu übereinstimmend erklärt, dass die Einlassungen von Ulvi keine Aussagekraft haben. "Heute sagt er das, im nächsten Moment das Gegenteil; er ist so leicht manipulierbar....", so oder ähnlich lauteten die Feststellungen.Und warum hat er dann das Geständnis der Vergewaltigung nie zurückgezogen, selbst als das Mordgeständnis widerrufen wurde? Woher kannte er die ekelhaften Details einer Vergewaltigung? Warum sagte er das schon so zeitnah aus?
Radler schrieb:Und einen Beleg für eine Vergewaltigung gibt es bis heute nicht.Welche Art von Beleg gibt es denn bei einer Vergewaltigung? Und welche bei einer versuchten? Weil das Mädchen nicht mehr da war konnte auch keine Untersuchung stattfinden, noch nicht mal eine Befragung. Und selbst wenn so wäre das nach 4 Tagen sicher ebenfalls schwierig zu beweisen gewesen. Es liegt in der Natur dieses Vergehens (v.a. wenn es mit fortdauerndem Missbrauch und einer "eingespielten" Rollenverteilung zwischen Täter und Opfer einhergeht), dass es da selten Beweise gibt und dass diese einzelnen Taten nicht zeitnah auffliegen.
Wie ist dabei das Recht des einzelnen auf körperliche Unversehrtheit versus Gemeinwohl zu werten?Quelle:
Pramann: Das Recht des Einzelnen endet da, wo das Recht des Anderen beginnt. Vor der Einführung einer Impfpflicht müsste geklärt werden: Wie gefährlich ist die Krankheit, wie kritisch ist ihr Verlauf, wie hoch das Infektionsrisiko. Etwas plakativ formuliert könnte man sagen: Je gefährlicher eine Krankheit medizinisch eingestuft wird, desto mehr tritt das Recht des Einzelnen auf seine persönliche Freiheit und körperliche Unversehrtheit hinter dem Gemeinwohl zurück.
In Deutschland besteht keine gesetzliche Impfpflicht.Macht auch Sinn. Kinder sollen gegen Masern geimpft werden, um einen Kita-Platz zu erhalten. Man muss die Kinder ja dennoch nicht "zwangsimpfen" da es jedem freigestellt ist, ob er sein Kind in die Kita gibt und dann eine solche Impfung durchführen lässt oder nicht. Gesetzlich geregelt ist es nicht, weshalb ich mal behaupte, dass Frau K. gar nicht geimpft werden MUSSTE und sie es auch ablehnen konnte.